Schwere Vorwürfe

Doppelt abgecasht – Gynäkologe verliert Vertrag mit ÖGK

Übergriffiges Verhalten und fragwürdige Abrechnungen: Die ÖGK hat einem umstrittenen Wiener Frauenarzt den Kassenvertrag gekündigt.
Wien Heute
21.03.2026, 13:23
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Mehrere Patientinnen werfen dem Wiener Frauenarzt falsche Abrechnungen und übergriffiges Verhalten vor – wie "Dossier" berichtet. Das Magazin hatte bereits im Juni 2025 mit dem Titel "Freibrief für den Frauenarzt" über den Mediziner geschrieben.

Die Kündigung des Vertrages mit der ÖGK tritt mit 30. Juni 2026 in Kraft. Das bestätigte die ÖGK am Freitag gegenüber dem ORF. "Die Österreichische Gesundheitskasse hat den betreffenden Vertragsarzt genau geprüft und mit 30.06.2026 die Vertragskündigung ausgesprochen. Der Arzt hat dagegen Einspruch erhoben. Zum laufenden Verfahren erteilen wir keine weiteren Auskünfte", heißt es.

Arzt brachte Patientin zum Weinen

Dem Wiener Mediziner werden unter anderem Doppelverrechnungen vorgeworfen. Drei Frauen berichten, dass sie etwa für Ultraschall-Untersuchungen privat bezahlt hätten – diese seien jedoch zusätzlich über die E-Card bzw. die ÖGK abgerechnet worden.

"Er hat mich zum Weinen gebracht", meint etwa eine Patientin in "Dossier". Sie hatte den Frauenarzt wegen eines Kinderwunsches aufgesucht. Der Mediziner soll zu ihr gesagt haben, dass sie für eine Schwangerschaft "viel zu alt" sei und sich "eine Schwangerschaft abschminken" könne.

Ultraschall wurde doppelt verrechnet

Das war aber noch nicht alles: Die Wienerin kontrollierte im Online-Tool der ÖGK, der Leistungsinformation für Versicherte, was genau der Gynäkologe an Leistungen angegeben hatte. So stellte er der ÖGK etwa einen Ultraschall um 29,48 Euro in Rechnung – obwohl sie für diesen privat 55 Euro bezahlt hatte. Auch ein Abstrich um 9,58 Euro fand sich in der Liste: "Der Abstrich wurde definitiv nicht durchgeführt. Ich habe jedwede Abstrichnahme verweigert."

Auch eine dritte Betroffene reichte bei der Ärztekammer Beschwerde gegen den Gynäkologen ein, weil sie die Behandlung als "respektlos, medizinisch fragwürdig und persönlich belastend empfunden habe."

Frau fälschlicherweise für unfruchtbar erklärt

An der Frau wurde nicht nur ohne Einwilligung ein vaginaler Abstrich und eine Ultraschall-Untersuchung vorgenommen – in der ÖGK-Leistungsinformation war auch eine Kolposkopie (Untersuchung von Gebärmutterhals, Vagina und Vulva mit einem speziellen Mikroskop, Anm.),  und eine Untersuchung des Gebärmutterhalses aufgelistet: "Beides wurde nicht gemacht."

In einem ÖGK-Verfahren hatte der Frauenarzt zudem fälschlicherweise behauptet, dass eine Patientin unfruchtbar sei. Diese Behauptung sei "falsch" und beruhe "auf einer falschen Anamnese", teilte die Frau, die zu einer Routinekontrolle bei dem Gynäkologen war, der ÖGK mit.

Gynäkologe musste vor Disziplinarrat

Der Gynäkologe bestreitet die Vorwürfe. In einer Stellungnahme gegenüber dem ORF erklärte er, Patientinnen würden bestimmte Untersuchungen möglicherweise nicht als solche wahrnehmen. Zur Doppelverrechnung meinte er, ein Ultraschall könne sowohl Kassen- als auch Zusatzleistung sein. Die ÖGK widerspricht dieser Darstellung klar. Es sei immer nur eine Verrechnungsart möglich.

Der betroffene Mediziner ist in der Österreichischen Ärztekammer kein Unbekannter. Bereits im Vorjahr wurde er vom Disziplinarrat wegen Berufspflichtverletzungen mehrfach verurteilt. Auch heuer muss er sich laut "Dossier" wieder disziplinarrechtlich verantworten. Nähere Informationen gibt die Ärztekammer dazu allerdings nicht bekannt.

{title && {title} } red, {title && {title} } 21.03.2026, 13:23
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