Sexismus-Skandal im Büro

"Hol Kaffee – du bist die Frau!" – Schwangere gefeuert

Kaffee holen wegen ihres Geschlechts, dann Kündigung trotz Schwangerschaft: Ein Fall aus Italien sorgt für Aufsehen. AK erklärt, wie es bei uns wäre.
Christoph Weichsler
21.03.2026, 12:47
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"Hol Kaffee – du bist die Frau!" Mit diesem Satz soll ein Vorgesetzter eine Managerin vor Kollegen bloßgestellt haben. Kurz darauf folgt die Kündigung – obwohl die Frau schwanger ist. Der Fall aus Norditalien sorgt derzeit für Empörung.

"Heute" hat bei der Arbeiterkammer Wien nachgefragt, wie so ein Vorfall in Österreich rechtlich beurteilt würde – und die Antwort ist eindeutig!

Erst Demütigung, dann Rauswurf

Vor Gericht schilderte die Managerin massive Vorwürfe gegen ihren Chef. Er habe ihr gesagt, sie verdiene weder die Führungsposition noch den Posten als Group Sales Manager und brauche stattdessen "einen Mann und zwar einen mit Erfahrung".

Dazu kam die Szene im Meeting: Vor allen anderen sei sie aufgefordert worden, Kaffee zu holen – mit der Begründung, sie müsse das machen, weil sie eine Frau sei. Danach sei sie zunehmend ausgegrenzt, von Besprechungen ausgeschlossen und schließlich im Juli 2024 gekündigt worden.

AK: Kündigung wäre ungültig

In Österreich wäre die Sache in einem zentralen Punkt klar geregelt. "Schwangere unterliegen einem absoluten Kündigungs- und Entlassungsschutz, das heißt eine Kündigung/Entlassung kann nur nach Einholung der Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts ausgesprochen werden", erklärt AK-Rechtsexperte Alexander Tomanek.

AK-Rechtsexperte Alexander Tomanek erklärt die Rechtslage zu Kündigungsschutz und Diskriminierung in Österreich.
zvg.

Eine ohne diese Zustimmung ausgesprochene Beendigung sei "rechtsunwirksam". Tomanek betont: "Das bedeutet, dass ich sie auch gar nicht anfechten muss/kann, weil sie nicht existiert. Das Arbeitsverhältnis bleibt weiterhin aufrecht."

Diskriminierung kann teuer werden

Auch der Kaffee-Befehl wäre rechtlich heikel. "Die Aussagen zum Kaffeeholen, weil sie eine Frau ist, erfüllen den Tatbestand der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts", so Tomanek.

Betroffene hätten zwei Möglichkeiten: Sie könnten eine in diesem Zusammenhang ausgesprochene Kündigung wegen Diskriminierung binnen 14 Tagen anfechten – oder die Beendigung akzeptieren und stattdessen finanziellen Schadenersatz auf Basis des Gleichbehandlungsgesetzes einfordern.

Klare Grenzen im Job

Der Fall zeigt, wie schnell alte Rollenbilder im Job eskalieren können. Was als herablassender Spruch beginnt, kann vor Gericht enden – mit deutlichen Konsequenzen für Arbeitgeber.

Während in Italien erst ein Gericht einschreiten musste, wäre die Lage in Österreich von Beginn an klar: Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist ohne Zustimmung des Gerichts schlicht nicht gültig.

{title && {title} } CW, {title && {title} } 21.03.2026, 12:47
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