Es war Diskriminierung

Schwangere im Probemonat gefeuert – Sieg vor Gericht

Eine Lagerarbeiterin wurde in der Probezeit einen Tag nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gekündigt – zu Unrecht, sagt das Innsbrucker Gericht.
Österreich Heute
03.02.2026, 21:57
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"Der erste Monat gilt als Probemonat, während dessen das Dienstverhältnis jederzeit von beiden Vertragsteilen ohne Angabe von Gründen gelöst werden kann." So stand es im Dienstvertrag einer Frau in Tirol, die am 2. Jänner 2024 bei einem Arbeitskräfteüberlasser als Lagermitarbeiterin angestellt wurde (das Unternehmen ist in der Schweiz ansässig).

Doch kurz nachdem sie ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilte, war ihr Job wieder weg. Jetzt ist klar: Die Kündigung war rechtswidrig. Die Frau war erst seit wenigen Tagen im Dienst, als sie am 10. Jänner krankheitsbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung übermittelte. Wann sie zurückkehren könne, war zu diesem Zeitpunkt noch offen.

Kündigung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft

Eine Woche darauf – am 17. Jänner – teilte sie der zuständigen Sachbearbeiterin per WhatsApp mit, sie habe erfahren, dass sie schwanger sei. Dazu schickte sie eine ärztliche Bestätigung sowie den voraussichtlichen Geburtstermin am 24. August.

Die Reaktion folgte prompt, wie die "Presse" berichtet: Am nächsten Tag wurde ihr Dienstverhältnis beendet. Der Arbeitgeber argumentierte: Während der Probezeit dürfe man schließlich jederzeit kündigen – auch Schwangere.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Die Frau sah das anders – und zog vor Gericht. Sie berief sich auf das Gleichbehandlungsgesetz, das klar festhält: Niemand darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden – insbesondere nicht wegen Schwangerschaft oder Familienstand.

Das Landesgericht Innsbruck gab der Frau Recht. Für das Gericht war klar: Der Arbeitgeber wollte sie wegen Schwangerschaft und Krankenstand möglichst rasch loswerden. Damit liege eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.

Zeitliche Abfolge auffallend

Der Arbeitskräfteüberlasser versuchte, die Kündigung mit einer angeblich rückläufigen Auftragslage bei der Firma zu erklären, an die die Frau "überlassen" worden war. Doch das Gericht zweifelte daran massiv. Es habe keinerlei Hinweise gegeben, dass es in dieser Zeit tatsächlich zu einem Auftrags-Einbruch gekommen sei.

Der Arbeitgeber ging in Berufung – doch auch das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) bestätigte das Urteil. Besonders auffällig sei die zeitliche Abfolge gewesen: "Auffallend ist, dass die Auflösung des Dienstverhältnisses am 18. Jänner erfolgte, nachdem die Klägerin am 17. Jänner ihre Schwangerschaft bekannt gegeben hat", so das OLG. Angesichts dieser Chronologie bleibe kaum Raum für Zweifel, dass die Kündigung aufgrund der Schwangerschaft erfolgt sei.

Kündigung wurde aufgehoben

Zwar betonte das Gericht: Grundsätzlich könne ein Probearbeitsverhältnis jederzeit beendet werden. Doch: Auch im Probemonat gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Wenn eine Frau nur wegen ihrer Schwangerschaft anders behandelt werde, sei das eine unmittelbare Diskriminierung. Und genau das sei hier passiert.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die Frau muss vom Arbeitgeber so behandelt werden, als hätte es die Kündigung nie gegeben. Der Arbeitskräfteüberlasser muss zudem die Kosten für das Berufungsverfahren in der Höhe von 2.613,72 Euro tragen.

{title && {title} } red, {title && {title} } 03.02.2026, 21:57
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