Ein Gerichtsurteil aus Finnland verblüffte unlängst die Medien, da man mit einem solchen Ausgang überhaupt nicht gerechnet hatte.
Als die Katze eines finnischen KFZ-Mechanikers verstorben war, wollte der Mann gebührend um sein geliebtes Haustier trauern und sich krankschreiben lassen. Obwohl er seinem Arbeitgeber das ärztliche Attest vorlegen konnte, wurde dies nicht akzeptiert und sogar als "Arbeitsverweigerung" angesehen. Der Chef stellte den trauernden Mann danach vor die Wahl: Entweder er käme sofort wieder zur Arbeit, oder er würde sofort gekündigt.
Obwohl der Mann nach kurzer Trauerzeit tatsächlich sogar noch während seiner Krankschreibung an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt war, wurde er entlassen aufgrund "unerlaubten Fernbleibens". Dies hatte sich der Mechaniker dann nicht mehr gefallen lassen und verklagte seinen ehemaligen Arbeitgeber auf ungerechtfertigte Kündigung.
Das Arbeitsgericht kam schnell zu einem Urteil und entschied zu Gunsten des Arbeitnehmers, sprach dem ehemaligen Katzenbesitzer rund 14.200 Euro Lohnnachzahlung und 10.000 Euro Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetzes zu. Mit allen Anwaltskosten muss der Werkstattbesitzer nun eine Gesamtsumme in Höhe von über 40.000 Euro bezahlen.
Trauriges Ende! An dem "Gewinn" können sich nur noch die Erben des Mannes erfreuen, denn er folgte seiner Katze leider sehr schnell über die Regenbogenbrücke.