Kopftuch-Verbot in Wien

Drei Töchter, drei Kopftuch-Strafen! Vater unbelehrbar

Drei Töchter, drei Strafverfahren: Ein Wiener Vater soll das Kopftuchverbot weiter missachtet haben. Inzwischen liegen in Wien 69 Anzeigen vor.
30.10.2026, 08:15
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Drei seiner Töchter tragen trotz des Kopftuchverbots weiterhin eine entsprechende Kopfbedeckung in der Schule – nun muss ein Wiener Vater gleich mit drei Geldstrafen rechnen. Gegen ihn laufen drei Verwaltungsstrafverfahren. Pro Verstoß können zwischen 150 und 800 Euro fällig werden.

Der Fall sorgt für Aufsehen, während die Zahl der gemeldeten Verstöße in Wien steigt. Zugleich zeigt die Geschichte einer 17-jährigen Wienerin, welche dramatischen Folgen der familiäre Druck rund um das Kopftuch haben kann.

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Drei Töchter – drei mögliche Strafen

Wie bereits berichtete, wurde der betroffene Vater wegen seiner drei Töchter mehrfach mit dem Kopftuchverbot konfrontiert. Trotz verpflichtender Gespräche mit der Schule und der Bildungsdirektion änderte sich an der Situation offenbar nichts.

Die Folge: Gegen den Mann wurden drei getrennte Strafverfahren eingeleitet beziehungsweise entsprechende Strafverfügungen erlassen.

Das Gesetz sieht Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro vor. Da es sich um drei Verfahren handelt, können sich die Beträge entsprechend summieren. Eine rechtskräftige Verurteilung lag zum Zeitpunkt des Berichts allerdings noch nicht vor.

Besonders teuer kann es werden, wenn Eltern trotz wiederholter Hinweise weiterhin gegen die Vorschriften verstoßen. Laut Stadt Wien wird bei der Strafbemessung berücksichtigt, wie Erziehungsberechtigte auf die verpflichtenden Gespräche reagieren.

Auch eine bereits rechtskräftige einschlägige Vorstrafe kann bei einem neuerlichen Verstoß ins Gewicht fallen.

Schon 69 Anzeigen in Wien

Der Fall ist kein Einzelfall. Eine Zwischenbilanz der Bildungsdirektion Wien zeigt, dass das Kopftuchverbot seit Schulbeginn bereits zahlreiche Verwaltungsverfahren ausgelöst hat.

Mit Stand vom 22. Oktober wurden insgesamt 69 Anzeigen registriert. Davon entfielen 41 auf erstmalige und 28 auf wiederholte Verstöße. Zuvor hatte die Bildungsdirektion 104 Vorladungen an Erziehungsberechtigte ausgesprochen. In 92 Fällen fanden entsprechende Gespräche statt – bei rund einem Viertel konnte keine Lösung gefunden werden.

Die 41 Erstanzeigen verteilen sich auf mehrere Schultypen: Eine wurde an einer Volksschule erstattet, 21 an Mittelschulen und 19 an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS). Die Bildungsdirektion leitet Anzeigen an das zuständige Magistratische Bezirksamt weiter. Dort wird über mögliche Geldstrafen entschieden.

Wienerin (17) flüchtete vor eigener Familie

Wie groß der Druck innerhalb einer Familie werden kann, zeigt die Geschichte einer heute 17-jährigen Wienerin, die unter dem geänderten Namen Aylin über ihre Erfahrungen gesprochen hat.

Als sie 14 Jahre alt war, habe ihr Vater verlangt, dass sie künftig ein Kopftuch trägt. Die Jugendliche wollte das nicht und weigerte sich nach eigenen Angaben. Daraufhin sei sie von Angehörigen beschimpft und unter Druck gesetzt worden. Sie berichtet auch von wiederholter körperlicher Gewalt.

Besonders schwer wiegt ihre Schilderung eines Vorfalls, bei dem ihr Vater sie an den Haaren ins Haus gezerrt und ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen haben soll.

Lehrerin verständigte Jugendamt

Am folgenden Tag vertraute sich Aylin einer Lehrerin an. Diese schaltete das Jugendamt ein. Bei einer Untersuchung im Krankenhaus wurde nach Angaben der Jugendlichen unter anderem eine Gehirnerschütterung festgestellt. Später gelang es Aylin mit Unterstützung ihrer Lehrerin, sich von ihrer Familie zu lösen. Ihren Eltern wurde das Sorgerecht entzogen.

Heute lebt die 17-Jährige in einer Wohngemeinschaft in Wien. Zu ihren Eltern hat sie keinen Kontakt mehr, ihren Wohnort hält sie geheim. Sie möchte eine Lehre als Friseurin beginnen und ihr Leben selbst bestimmen.

Verbot gilt für Mädchen unter 14

Seit Beginn des Schuljahres gilt in Österreich ein gesetzliches Kopftuchverbot für Schülerinnen, die das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wird das Verbot missachtet, sind zunächst Gespräche mit dem betroffenen Mädchen und den Erziehungsberechtigten vorgesehen. Bleiben diese erfolglos, kann die Bildungsdirektion eine Anzeige erstatten.

Die Geldstrafe richtet sich gegen die verantwortlichen Erziehungsberechtigten und nicht gegen die Schülerin selbst. Die Regelung ist politisch umstritten: Befürworter sehen darin einen Schutz vor religiösem oder familiärem Druck. Kritiker warnen vor einem Eingriff in die Religionsfreiheit und die Selbstbestimmung der Mädchen.

Die 69 Anzeigen und der Fall des Wiener Vaters zeigen, dass die Umsetzung des Verbots weiterhin Konflikte auslöst. Die Geschichte der 17-jährigen Aylin macht zugleich deutlich, wie schwerwiegend familiärer Zwang für Betroffene sein kann.

red, Akt. 30.10.2026, 08:24, 30.10.2026, 08:15
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