Vier Monate ohne die dringend benötigte Mindestsicherung! Eine 53-jährige Wienerin geriet nach einer kurzen Nebenbeschäftigung in finanzielle Schwierigkeiten. Obwohl sie ihren zusätzlichen Verdienst ordnungsgemäß beim Sozialamt gemeldet hatte, musste sie fast vier Monate auf die Auszahlung von monatlich 480 Euro warten.
Für die Frau wurde die Situation so belastend, dass sie sich sogar Geld von ihren eigenen Kindern ausborgen musste. Nun beschäftigt der Fall auch die Volksanwaltschaft und den ORF.
Die Wienerin, die in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt" als Frau L. bezeichnet wird, hatte nach einer längeren Erkrankung ihren Arbeitsplatz verloren. Seither bezieht sie Arbeitslosengeld und ergänzend die Wiener Mindestsicherung. Mit den monatlichen 480 Euro soll ihr geringes Einkommen aufgestockt werden.
Ende vergangenen Jahres nahm sie vorübergehend eine Nebenbeschäftigung an. Die zusätzlichen Einkünfte meldete sie nach eigenen Angaben der zuständigen Magistratsabteilung 40 (MA 40).
Doch danach kam es zu einer langen Verzögerung bei der Auszahlung ihrer Mindestsicherung.
Fast vier Monate musste Frau L. warten, bis sie die benötigten Zahlungen erhielt. Für die 53-Jährige war das eine kaum erträgliche Situation. Ohne die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder hätte sie die Zeit nach eigenen Angaben nur schwer überstanden.
Besonders bitter: Die Frau hatte ihre Nebenbeschäftigung nicht verschwiegen, sondern dem Sozialamt bekannt gegeben. Warum es trotzdem so lange dauerte, bis die Auszahlung erfolgte, ist eine der zentralen Fragen des Falls.
Schließlich wandte sich die Wienerin an Volksanwalt Bernhard Achitz. Er beschäftigt sich mit Beschwerden über Behörden und prüft, ob die Verwaltung korrekt gehandelt hat.
Das Problem langer Wartezeiten bei der Wiener Mindestsicherung ist bereits länger bekannt. Achitz hatte die MA 40 deshalb schon früher kritisiert. Betroffene würden durch monatelange Verzögerungen schnell Schwierigkeiten bekommen, etwa bei Mietzahlungen oder laufenden Rechnungen.
Die Behörde muss zwar prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sozialleistung erfüllt sind. Gleichzeitig soll die Mindestsicherung gerade Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen.
Nun stellt sich die Frage, ob Frau L. inzwischen wieder regelmäßig ihre Zahlungen erhält und welche Konsequenzen aus ihrem Fall gezogen wurden. Der ORF geht dem Thema in der nächsten Ausgabe von "Bürgeranwalt" nach. Dabei soll auch geklärt werden, ob die zuständige Behörde Maßnahmen gesetzt hat, damit die Mindestsicherung künftig rascher ausbezahlt werden kann.
Die Sendung mit Peter Resetarits läuft am Samstag, 31. Oktober 2026, um 18 Uhr in ORF 2 und ist auch über ORF ON abrufbar.
Neben dem Fall der Wienerin behandelt die Sendung auch den Mangel an Therapieplätzen für Kinder mit Autismus sowie den Tod einer pflegebedürftigen Frau, deren Angehörige den Behörden Versäumnisse vorwerfen.