Finanzielle Notlage

Trotz Behinderung – Wienerin verliert Mindestsicherung

Eine Wienerin mit einem Behinderungsgrad von 100 Prozent musste vier Monate ohne Mindestsicherung auskommen. Die Arbeiterkammer schlägt Alarm.
26.10.2026, 11:40
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Vier Monate ohne Mindestsicherung, obwohl sie dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist: Der Fall einer jungen Wienerin sorgt weiter für Diskussionen. Wie "Heute" bereits berichtete, geriet Frau S. aufgrund ausgebliebener Sozialleistungen in eine existenzielle Notlage.

Besonders dramatisch: Die Frau hat schwere gesundheitliche Einschränkungen, ihr Grad der Behinderung beträgt mittlerweile 100 Prozent. Nun meldet sich die Arbeiterkammer (AK) Wien erneut zu Wort und nimmt den Fall zum Anlass, eine grundlegende Reform der Sozialhilfe zu fordern. Menschen, die dauerhaft nicht arbeiten können, müssten besser abgesichert werden.

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AK fordert dauerhafte Mindestsicherung

"Wer dauerhaft nicht arbeiten kann, braucht guten Schutz", betont Ines Stilling, Leiterin des Sozialbereichs der AK Wien. "Die Reform der Sozialhilfe muss eine verlässliche soziale Absicherung gewährleisten."

Aus Sicht der Arbeiterkammer zeigt der Fall, wie schnell Menschen trotz schwerer gesundheitlicher Einschränkungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Besonders kritisch sieht die AK, dass Betroffene immer wieder neue Anträge stellen müssen, obwohl sie dauerhaft nicht erwerbsfähig sind.

Mindestsicherung endete im November

"Wir müssen Menschen, die dauerhaft nicht erwerbsfähig sind, besser unterstützen. Das ist nur einer von vielen Fällen, der zeigt, wie wichtig eine ausreichende Höhe der Leistung ist, aber auch, dass Dauerleistungen permanent zuerkannt werden. Das spart außerdem viel Arbeit in der Verwaltung", erklärt Stilling.

Hintergrund der Forderungen ist der Fall von Frau S., deren Mindestsicherung mit November 2025 endete. Laut eigenen Angaben hatte sie kein Erinnerungsschreiben zur notwendigen Verlängerung erhalten. Erst im Jänner 2026 bemerkten ihre Eltern, dass die Zahlungen ausgeblieben waren, und stellte einen neuen Antrag.

Neuer Antrag wurde abgelehnt

Doch dann folgte der nächste Rückschlag: Ein bereits im Mai 2025 erstelltes Protokoll des Bezirksgerichts zum Unterhalt durch die Eltern, das zuvor als Nachweis akzeptiert worden war, wurde im neuen Verfahren laut AK nicht mehr anerkannt. Der Antrag wurde abgewiesen.

Erst nach Einschaltung der AK-Sozialberatung und einem neuerlichen Gang zum Bezirksgericht kam Bewegung in die Angelegenheit. Seit Mai 2026 erhält die junge Frau wieder Mindestsicherung. Die Zahlungen für Jänner bis April 2026 sind allerdings weiterhin offen. Die Sozialberatung Wien hat deshalb Beschwerde gegen die Nichtgewährung der Leistungen eingebracht. Eine Entscheidung steht noch aus.

Kinder müssen Unterhalt von Eltern einfordern

Die Arbeiterkammer fordert nun nicht nur eine dauerhafte Zuerkennung der Sozialhilfe für Menschen, die langfristig nicht erwerbsfähig sind. Auch die Krankenversicherung müsse für Bezieher dauerhaft sichergestellt werden.

Zudem soll nach Ansicht der AK die Verpflichtung für Erwachsene entfallen, von ihren Eltern Unterhalt einzufordern. Gerade für Familien mit schwer beeinträchtigten Angehörigen könne diese Regelung eine zusätzliche Belastung darstellen. "Egal, welche Widrigkeiten das Leben bringt: Die Sozialhilfe muss der feste Boden unter den Füßen der Menschen sein", so Stilling.

red, 26.10.2026, 11:40
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