Die umstrittene Wiener "Auszeit-WG" für strafunmündige Intensivtäter sorgt weiter für Diskussionen. Nun drängt auch die Volksanwaltschaft auf eine klare gesetzliche Regelung.
Wie Österreich künftig mit jungen Intensivtätern umgehen soll, die aufgrund ihres Alters noch nicht strafrechtlich belangt werden können, beschäftigt derzeit Politik und Justiz. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) fordert nun eine rasche gesetzliche Grundlage für Einrichtungen nach dem Vorbild der Wiener "Auszeit-WG". Die derzeitige Situation sei nicht zielführend, erklärte er gegenüber der APA.
Bei der Diskussion über eine mögliche geschlossene Unterbringung von unter 14-jährigen Straftätern mahnt Achitz zu einem pädagogischen Ansatz. "Ich bin dafür, dass Jugendliche mit erzieherischen Maßnahmen von der Straffälligkeit abgehalten werden."
Eine reine Bestrafung dürfe dabei nicht das Ziel sein. Der Volksanwalt verweist insbesondere auf den Schutz der betroffenen Minderjährigen: "Auch auf die Wahrung der Menschenrechte muss gerade bei Jugendlichen immer Bedacht genommen werden."
In der Bundeshauptstadt gibt es seit Mitte Juli bereits ein entsprechendes Pilotprojekt. Gemeinsam mit dem Träger "neue wege" betreibt Wien die erste "Auszeit-WG" Österreichs. Strafunmündige Intensivtäter können dort für maximal zwölf Wochen aufgenommen werden.
Doch die Einrichtung steht rechtlich in der Kritik. Als Grundlage dient derzeit das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG), das ursprünglich aus dem Gesundheitsbereich stammt. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer ortete darin zuletzt einen Verfassungsbruch und brachte mögliche Amtshaftungsklagen ins Spiel.
Auch Wiens Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (Neos) äußerte bereits Zweifel. Im Gemeinderat erklärte sie, dass sie das HeimAufG "absolut nicht für die passende Grundlage" halte. Volksanwalt Achitz hält ebenfalls an seiner grundsätzlichen Kritik an der Wohngemeinschaft fest.
Eine rechtliche Lösung könnte nun näher rücken. Das Justizministerium unter Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) arbeitet an einem entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch im Herbst präsentiert werden soll.
Die geplante Regelung soll beim Obsorgerecht ansetzen. Wie ein Sprecher der Ministerin mitteilte, werde der Entwurf "in Kürze in Koordinierung gehen".