Das Kopftuchverbot an Österreichs Schulen hat für eine Wiener Familie nun gleich dreifache Konsequenzen. Obwohl bereits verpflichtende Gespräche stattgefunden hatten, erschienen drei Töchter weiterhin mit Kopftuch zum Unterricht. Jetzt wurden gegen ihren Vater gleich drei Strafverfügungen ausgestellt.
Der Fall zeigt, wie sich die Geldstrafen summieren können. Denn jede betroffene Tochter wird als eigener Fall behandelt. Damit kann die Gesamtsumme auch über der gesetzlichen Höchststrafe von 800 Euro für einen einzelnen Verstoß liegen.
Seit September 2026 dürfen Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Schule kein Kopftuch tragen, das ihr Haupt nach islamischer Tradition verhüllt.
Bei Verstößen sieht das Gesetz zunächst Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und ihren Erziehungsberechtigten vor. Bleibt das Kopftuch weiterhin auf, wird auch die zuständige Bildungsdirektion eingeschaltet.
Wie die "Krone" berichtet, führten diese Gespräche bei einer Wiener Familie nicht zum gewünschten Ergebnis. Alle drei Töchter erschienen weiterhin mit Kopftuch im Unterricht. Daraufhin wurden für den Vater drei gesonderte Strafverfügungen ausgestellt.
Das Schulunterrichtsgesetz sieht für entsprechende Verwaltungsübertretungen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro vor. Diese Beträge gelten allerdings nicht als Höchstgrenze für eine ganze Familie. Werden mehrere eigenständige Verstöße geahndet, können die Strafen zusammengerechnet werden.
Bei drei Fällen wären damit rechnerisch Geldstrafen von insgesamt bis zu 2.400 Euro möglich. Wie hoch die drei konkreten Strafverfügungen ausfallen, geht aus dem Bericht nicht hervor. Fest steht laut den vorliegenden Informationen, dass die Einstiegsstrafen in diesem Fall bereits über dem gesetzlichen Mindestbetrag von 150 Euro liegen.
Der dreifache Fall ist nicht der einzige, mit dem sich die Wiener Behörden beschäftigen. Bis zum 23. Oktober gingen laut "Krone" bei den zuständigen Bezirksämtern insgesamt 54 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Kopftuchverbot ein. Davon führten bislang 13 zu Strafverfügungen.
Rechtskräftig war zum genannten Stichtag allerdings noch keine einzige. Die Betroffenen können innerhalb der vorgesehenen Frist Einspruch erheben. Dass nicht alle Anzeigen bereits erledigt sind, begründet die Stadt Wien mit der notwendigen Prüfung der Personendaten und der jeweiligen Verfahren.
Bei der Strafbemessung spielt laut Stadt insbesondere eine Rolle, wie sich die Erziehungsberechtigten nach den verpflichtenden Gesprächen verhalten. Die Behörden beobachten über einen Zeitraum von rund eineinhalb Wochen, ob sich etwas ändert.
"Dort, wo klar ablesbar ist, dass sich gar nichts ändert, gibt es dann schon höhere Strafen", heißt es vonseiten der Stadt. Wer trotz wiederholter Hinweise weiterhin gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, muss daher schon bei der ersten Strafverfügung mit einem Betrag über dem Mindestsatz rechnen.
Eine weitere Besonderheit betrifft Familien mit mehreren Kindern. Wird ein Elternteil rechtskräftig bestraft und kommt es später zu einem neuerlichen einschlägigen Verstoß, kann diese Vorstrafe bei der Bemessung einer weiteren Geldstrafe berücksichtigt werden. Damit können sich die finanziellen Folgen für betroffene Familien zusätzlich erhöhen.
Die Strafen richten sich gegen die verantwortlichen Erziehungsberechtigten, nicht gegen die Mädchen selbst. Für den Wiener Vater bedeutet das nun: Wegen seiner drei Töchter laufen gleich drei Verfahren gegen ihn.