Seit September gilt an Schulen das Kopftuchverbot für Mädchen. Eine erste Bilanz zeigt nun 98 Meldungen an die Schulbehörde und 18 Anzeigen – Geldstrafen gab es bisher keine.
Wie oft das neue Verbot in Wien bereits missachtet wurde und welche Konsequenzen das hatte, wollte die Wiener ÖVP von Bildungsstadträtin und Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (Neos) wissen.
Die Antwort liefert erste Zahlen: Allein im September wurden 98 Fälle an die Schulbehörde gemeldet. Daraufhin kam es zu 72 Vorladungen von Eltern. In 18 Fällen folgte schließlich eine Anzeige. Bezahlt werden musste bislang allerdings noch nichts. Die Zahl der verhängten Strafen liegt bei null.
Auffällig ist der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Schulen. Während öffentliche Einrichtungen insgesamt 79 Fälle an die Behörde weiterleiteten, waren es an Privatschulen lediglich 19. Wie viele Verstöße bereits direkt an den Schulen geklärt wurden, geht aus den Zahlen nicht hervor.
Das Gesetz sieht bei Verstößen mehrere Schritte vor. Zunächst muss die Schulleitung mit der betroffenen Schülerin und ihren Eltern sprechen. Bleibt dieses Gespräch ohne Erfolg, wird die Schulbehörde eingeschaltet. Diese lädt die Eltern und das Mädchen zu einem verpflichtenden Gespräch vor.
Wird das Verbot weiterhin nicht eingehalten, droht den Erziehungsberechtigten eine Verwaltungsstrafe von bis zu 800 Euro. Auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen ist vorgesehen. Zudem wird der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger verständigt.
Für ÖVP-Klubobmann Harald Zierfuß ist die bisherige Bilanz ein positives Signal. "Das Kinderkopftuchverbot zeigt Wirkung", erklärt Zierfuß. "Kinder und Jugendliche brauchen in unseren Bildungseinrichtungen einen geschützten Raum, in dem sie sich ohne Stigmatisierung, selbstbestimmt und frei entwickeln können."
Gleichzeitig übt er Kritik an der Erfassung der Fälle: "Nicht gezählt wird offenbar die Anzahl an Erstgesprächen von Schulleitungen, die die Mädchen auf den Verstoß gegen das Kopftuchverbot aufmerksam machen."
Interessant ist auch, wie manche Eltern bei den Gesprächen argumentierten. In der Beantwortung der Anfrage durch Emmerling heißt es dazu: "Eltern wiederum haben betont, dass von ihrer Seite aus das Kind durchwegs die Erlaubnis hätte das Kopftuch abzunehmen, aber sie können ihr Kind dazu nicht zwingen."