Für rund 250.000 arbeitslose Menschen in Österreich gibt es Aussicht auf zusätzliches Geld. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs muss das Arbeitsmarktservice (AMS) zu niedrig berechnete Leistungen nachzahlen. Insgesamt geht es um rund 135 Millionen Euro.
Die gute Nachricht für Betroffene: Sie müssen sich nicht selbst um die Rückzahlung kümmern. Das AMS überprüft die Ansprüche automatisch und überweist den betroffenen Personen das Geld.
"Bis Ende des Jahres wird geprüft, wer Anspruch auf eine Nachzahlung hat und das Geld wird dann automatisch auf das Konto überwiesen", erklärt AMS-Sprecher Gregor Bitschnau gegenüber "Heute".
Wie viele Menschen von der fehlerhaften Berechnung betroffen sind, wird nun konkreter. Nach Angaben aus dem Arbeitsministerium haben rund 250.000 Personen Anspruch auf eine Nachzahlung.
Dafür ist kein eigener Antrag beim AMS erforderlich. Das Arbeitsmarktservice soll die betroffenen Fälle selbst aufrollen, die Leistungen neu berechnen und anschließend die entsprechenden Beträge auszahlen.
Die Regierung arbeitet derzeit an einer gesetzlichen Grundlage, um die Rückzahlungen abzuwickeln. Dabei geht es um Leistungen aus einem Zeitraum von drei Jahren.
Insgesamt muss das AMS rund 135 Millionen Euro an die Betroffenen auszahlen. Teilt man diese Summe rechnerisch auf 250.000 Personen auf, ergibt sich ein durchschnittlicher Betrag von 540 Euro.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Betroffene genau diese Summe erhält. Wie hoch die tatsächliche Nachzahlung ausfällt, hängt davon ab, wie viel Arbeitslosengeld im jeweiligen Fall zu wenig ausbezahlt wurde.
Einzelne Personen könnten daher deutlich mehr oder weniger als 540 Euro zurückbekommen.
Ausgangspunkt für die millionenschweren Rückzahlungen war der Fall einer Frau aus Oberösterreich. Die Linzerin hatte vor ihrer Arbeitslosigkeit monatlich 1.123,86 Euro brutto verdient.
Als sie im Jänner 2022 ihren Job verlor, setzte das AMS ihr Arbeitslosengeld mit 21,09 Euro pro Tag fest. Doch die Frau kontrollierte die Berechnung und bemerkte eine Unstimmigkeit.
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Das AMS hatte bei der Ermittlung ihres Anspruchs pauschal einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent berücksichtigt. Aufgrund ihres niedrigen Einkommens hätte sie diesen Beitrag allerdings gar nicht bezahlen müssen.
Die damalige Grenze für die Beitragsbefreiung lag bei 1.828 Euro brutto monatlich. Durch den Abzug wurde ein zu niedriges Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dadurch fiel auch das Arbeitslosengeld geringer aus.
Die Oberösterreicherin wollte die Berechnung nicht akzeptieren und ging rechtlich dagegen vor. Schließlich landete der Fall beim Verwaltungsgerichtshof. Am 3. Juli 2026 fiel die entscheidende Erkenntnis zugunsten der Frau.
Demnach müssen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes die sozial gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Damit war klar, dass die bisherige Berechnungspraxis in den betroffenen Fällen zu niedrig angesetzte Leistungen zur Folge hatte.
Die Entscheidung hat nun Auswirkungen auf rund eine Viertelmillion Menschen.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) kündigte bereits an, eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Fälle zu schaffen und die Rückzahlungen geordnet abzuwickeln.
Auch die Arbeiterkammer drängt darauf, dass das Geld möglichst rasch bei den Menschen ankommt. AK-Präsident Andreas Stangl betont: "Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro".
Dass das AMS das Geld nach dem Gerichtsentscheid bezahlen muss, steht außer Frage. Fehlen werden die 135 Millionen Euro dann an anderer Stelle im Arbeitsmarkt-Budget.
Für die rund 250.000 Betroffenen steht nun vor allem eine Frage im Mittelpunkt: Wie viel Geld bekommen sie zurück? Die genaue Höhe soll das AMS im Zuge der Überprüfung der einzelnen Ansprüche feststellen. Einen Antrag müssen Betroffene dafür nicht stellen.