Ein Rechenfehler mit teuren Folgen! Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss in den kommenden drei Jahren rund 135 Millionen Euro an Betroffene zurückzahlen. Der Grund: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wurden jahrelang zu hohe Versicherungsbeiträge abgezogen. Ins Rollen brachte den Fall eine Frau aus Oberösterreich, "Heute" berichtete.
Die Frau hatte vor ihrer Arbeitslosigkeit 1.123,86 Euro brutto im Monat verdient. Als sie im Jänner 2022 arbeitslos wurde, berechnete das AMS ihr Arbeitslosengeld mit 21,09 Euro täglich.
Doch die Linzerin rechnete nach und bemerkte einen Fehler. Das AMS hatte bei der Berechnung pauschal drei Prozent Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen. Bei ihrem niedrigen Einkommen hätte die Frau diesen Beitrag aber gar nicht bezahlen müssen. Die damalige Freigrenze lag bei 1.828 Euro.
Dadurch fiel ihr berechnetes Nettoeinkommen niedriger aus, als es tatsächlich war. Die Folge: Sie bekam zu wenig Arbeitslosengeld.
Die Oberösterreicherin zog vor Gericht. Zunächst gab das Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2023 noch dem AMS recht. Doch die Frau gab nicht auf und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof.
Am 3. Juli 2026 folgte die Entscheidung: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes müssen die sozial gestaffelten Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden. Der Bund muss der Frau außerdem 1.346,40 Euro an Verfahrenskosten ersetzen.
Das Urteil hat weitreichende Folgen. Laut aktuellen Informationen muss das AMS eine sechsstellige Zahl an Fällen überprüfen, das berichtet die "Krone" am Dienstag. Insgesamt geht es um rund 135 Millionen Euro, die über drei Jahre nachgezahlt werden sollen.
Die Regierung arbeitet laut Bericht an einer gesetzlichen Regelung für die Rückzahlungen. Betroffen sind Leistungen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2027.
Das AMS soll die Fälle selbstständig überprüfen und die Nachzahlungen abwickeln. Damit Ansprüche während der Aufarbeitung nicht verjähren, sollen die entsprechenden Fristen rückwirkend ab 22. September 2026 gehemmt werden.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) spricht laut Bericht von einer rechtlichen Klarstellung, die nun sorgfältig aufgearbeitet werden müsse. Ziel sei eine rechtssichere Lösung und eine geordnete Umsetzung.
Auch Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl fordert Tempo: "Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro." Das AMS müsse sicherstellen, dass die Betroffenen ihr Geld rasch erhalten.
Die umstrittene Berechnungsgrundlage geht auf eine gesetzliche Regelung aus der Zeit einer schwarz-blauen Bundesregierung zurück.
Für viele Betroffene könnte sich die Entscheidung nun finanziell auszahlen. Wer über Jahre zu wenig Arbeitslosengeld erhalten hat, darf auf eine Nachzahlung hoffen. Wie viel Geld es im Einzelfall gibt, hängt von der jeweiligen Berechnung ab.