Insgesamt 1.670 Großfamilien mit Sozialhilfebezug leben allein in Wien. Das zeigen aktuelle Auswertungen der Statistik Austria für das Jahr 2024. Damit entfällt der Großteil der österreichweit 2.110 betroffenen Familien auf die Bundeshauptstadt.
Die Zahlen werden ausgerechnet jetzt bekannt, wo die Bundesregierung eine umfassende Reform der Sozialhilfe plant. Künftig sollen besonders hohe Auszahlungen an kinderreiche Familien verhindert werden.
Wie Zahlen der Statistik Austria auf APA-Anfrage zeigen, erhielten im Jahr 2024 österreichweit 1.726 Paare und 384 Alleinerzieher mit mindestens fünf minderjährigen Kindern Sozialhilfe. Besonders deutlich fällt die Verteilung nach Bundesländern aus.
In Wien waren es 1.420 Paare und 250 Alleinerzieher. Damit leben knapp vier von fünf dieser Familien in der Bundeshauptstadt. In keinem anderen Bundesland erreichte die Zahl der betroffenen Paare oder Alleinerzieher jeweils einen dreistelligen Wert.
Allerdings leben in Wien auch besonders viele kinderreiche Familien. Die Stadt hat knapp ein Viertel der österreichischen Bevölkerung und weist mit 3.505 Familien mit mindestens fünf Kindern unter 25 Jahren die höchste Zahl auf.
Zum Vergleich: In Niederösterreich gibt es 1.372 solche Familien, in Oberösterreich 1.346. Österreichweit sind es 8.915.
Die Diskussion über die Sozialhilfe hatte zuletzt durch den Fall einer kinderreichen Familie in Wien an Fahrt aufgenommen. Diese hatte Sozialhilfeleistungen in Höhe von 9.000 Euro erhalten. Solche Fälle will die Bundesregierung mit ihrer geplanten Reform künftig verhindern.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) bezeichnete die Einigung als "Vereinheitlichung mit einer gewissen Flexibilität". Konkret sollen die Sozialhilfesätze für das erste Kind und ab dem fünften Kind künftig österreichweit einheitlich geregelt werden.
Bei den Beträgen für das zweite, dritte und vierte Kind dürfen die Bundesländer weiterhin innerhalb bestimmter Grenzen selbst entscheiden. Die Untergrenze soll sich an den bisher niedrigsten Sätzen in Ober- und Niederösterreich orientieren. Die Obergrenze soll "deutlich" unter den bisherigen Wiener Beträgen liegen.
Ab dem fünften Kind ist eine besonders starke Kürzung vorgesehen: Der Betrag pro Kind soll gegenüber der bisherigen Regelung um mehr als die Hälfte sinken.
Die Daten der Statistik Austria zeigen laut APA außerdem Unterschiede nach dem Geburtsland der Eltern. Bei Familien mit vier Kindern unter 25 Jahren sind die Zahlen noch vergleichsweise ähnlich: 14.130 Familien haben zwei im Ausland geborene Elternteile, bei 12.345 Familien wurde zumindest ein Elternteil in Österreich geboren.
Mit steigender Kinderzahl wird der Abstand größer. Bei Familien mit fünf Kindern stehen 4.088 Familien mit zwei im Ausland geborenen Elternteilen 2.098 Familien gegenüber, bei denen zumindest ein Elternteil in Österreich geboren wurde.
Bei sechs Kindern lautet das Verhältnis 1.297 zu 437, bei sieben Kindern 445 zu 163. Auch bei Familien mit acht Kindern (174 zu 41) und neun Kindern (81 zu 22) überwiegt die Gruppe mit zwei im Ausland geborenen Elternteilen.
Bei zehn Kindern wurden 49 Familien mit zwei im Ausland geborenen Elternteilen und 20 Familien mit zumindest einem in Österreich geborenen Elternteil erfasst. Diese Zahlen beziehen sich auf Großfamilien insgesamt und nicht ausschließlich auf Sozialhilfebezieher.
Auch bei Haushalten mit weniger Kindern weist die Statistik Austria zahlreiche Bezieher aus. 2024 erhielten österreichweit 2.626 Paare und 7.209 Alleinerzieher mit einem Kind Sozialhilfe. Bei zwei Kindern waren es 4.089 Paare und 5.201 Alleinerzieher.
Für Familien mit drei Kindern wurden 3.960 Paare und 2.316 Alleinerzieher erfasst. Bei vier Kindern bezogen 2.449 Paare und 824 Alleinerzieher entsprechende Leistungen.
Grundsätzlich ist der Sozialhilfebezug für Kinder eng mit dem Anspruch auf Familienbeihilfe verbunden. In der Regel besteht der Anspruch, solange die Kinder noch nicht selbsterhaltungsfähig sind.
Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung hat ihre Reformpläne nach monatelangen Verhandlungen am vergangenen Donnerstag präsentiert. Neben den neuen Kinderstaffelungen sind auch Änderungen beim Grundbetrag vorgesehen.
Statt der bisherigen Höchstsätze sollen künftig Fixbeträge gelten. Für Alleinstehende sind demnach 1.230 Euro netto vorgesehen. Für erwerbsfähige Bezieher sollen strengere Vorgaben eingeführt werden, wobei die Regierung einen besonderen Schwerpunkt auf Migranten legt.
Bei Menschen mit Behinderung sind teilweise Verbesserungen geplant. Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz soll am 1. Jänner 2027 in Kraft treten.
Die Bundesregierung erwartet durch die Reform auch finanzielle Auswirkungen. Das Sozialministerium rechnet für 2028 mit Einsparungen von 188 Millionen Euro. Für 2029 werden sogar "über 237 Millionen Euro" prognostiziert.
Allerdings stößt das Vorhaben nicht überall auf Zustimmung. Organisationen wie Caritas und Volkshilfe warnen davor, dass die neuen Regelungen die finanzielle Situation armutsgefährdeter Familien weiter verschlechtern könnten.
Besonders kritisch sehen sie die möglichen Folgen für Kinder. Während die Regierung hohe Sozialhilfezahlungen begrenzen und österreichweit einheitlichere Regeln schaffen will, befürchten die Hilfsorganisationen eine weitere Verschärfung der Kinderarmut.
Die Reform soll bereits mit Jahresbeginn 2027 wirksam werden.