Komplette Streichung möglich

Kanzler-Ansage: "Keine bedingungslose Sozialhilfe mehr"

Für die Sozialhilfe sollen künftig strengere Auflagen gelten. Kanzler Stocker rechnet dadurch mit Einsparungen von über 200 Millionen Euro jährlich.
24.10.2026, 14:00
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Die geplante Sozialhilfereform sorgt weiter für Streit. Während Hilfsorganisationen vor Nachteilen für arme Familien warnen, verteidigt Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) die neuen Regeln – und rechnet mit Einsparungen von mehr als 200 Millionen Euro jährlich.

Im Ö1-Interview in der Reihe "Im Journal zu Gast" stellte Stocker am Samstag klar, dass er an der geplanten Neuausrichtung der Sozialhilfe festhält.

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Stocker sieht keine Belastung für Armutsbetroffene

Besonders die Kritik von Hilfsorganisationen an den vorgesehenen Einsparungen lässt der Kanzler nicht gelten. Auf die Frage, ob er die Einwände der Caritas für übertrieben halte, antwortete Stocker: "Das würde ich so sehen".

Die Caritas hatte zuvor gewarnt, dass die Reform vor allem Kinder und Familien treffen könnte, die bereits von Armut betroffen sind. Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler forderte die Bundesregierung und die Länder deshalb am Freitag auf, den Gesetzesentwurf während der parlamentarischen Begutachtung nachzubessern.

Einsparung 200 Millionen Euro jährlich

Der Bundeskanzler bezeichnet die Neuregelung als "die größte Reform, die diese Regierung bisher auf den Boden bekommen hat". Im Ö1-Gespräch unterstrich er, dass Sozialhilfe künftig stärker an Voraussetzungen geknüpft werden soll.

"Die bedingungslose Sozialhilfe wird es nicht mehr geben. Wir haben mit dieser Reform vorgesehen, dass eine Integrationspflicht notwendig ist, Wartefristen vorgesehen sind und 'Werkbank vor Parkband' gilt, das heißt, dass wir Arbeitsfähige im Arbeitssystem sehen wollen.

Zudem erwartet sich Stocker, dass der Staat durch die Änderungen jährlich mehr als 200 Millionen Euro einsparen kann.

Weniger Geld für kinderreiche Familien

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist eine österreichweit neue Staffelung der Sozialhilfe für Kinder. Für das erste Kind sind künftig monatlich 307,47 Euro vorgesehen. Bei den Kindern zwei bis vier dürfen die Bundesländer die Beträge innerhalb eines festgelegten Rahmens bestimmen. Mehr als 307,47 Euro pro Kind sind dabei nicht möglich.

Ab dem fünften Kind sinkt die Leistung einheitlich auf 147,59 Euro monatlich. Zusätzliche Sachleistungen der Länder sollen weiterhin erlaubt sein.

Volle Sozialhilfe erst nach Erfüllung von Auflagen

Asylberechtigte sollen in einer viermonatigen Anfangsphase zunächst 861 Euro monatlich bekommen. Wer Deutsch- und Wertekurse absolviert und nachweist, kann einen Integrationszuschlag von 155 Euro erhalten. Damit steigt der Betrag auf 1.016 Euro.

Die volle Leistung von 1.230 Euro soll erst nach weiteren Voraussetzungen möglich sein. Für unter 25-Jährige ist dafür grundsätzlich eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung von 13 Wochen vorgesehen, für Ältere von 26 Wochen.

Alternativ können intensive AMS-Schulungen von mindestens vier Monaten und 20 Wochenstunden den Zugang zur vollen Leistung ermöglichen. "Wer noch nie in unser Sozialsystem einbezahlt hat, erhält auch nicht sofort die volle Leistung", erklärt der Kanzler.

Für arbeitsfähige Österreicher, die noch nicht lange genug beschäftigt waren, sind zunächst 1.016 Euro vorgesehen. Auch sie können über entsprechende AMS-Maßnahmen den vollen Betrag erreichen.

Bei Verweigerung droht komplette Streichung

Wer verpflichtende Integrationsmaßnahmen nicht erfüllt oder trotz Arbeitsfähigkeit keine Beschäftigung aufnehmen will, muss nach den Reformplänen mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Vorgesehen ist eine Kürzung der Sozialhilfe um mindestens 25 Prozent. Bei anhaltender Verweigerung kann die Leistung sogar vollständig gestrichen werden.

Stocker verteidigt diesen Ansatz mit dem Ziel, Unterstützung gezielt jenen Menschen zukommen zu lassen, die sie tatsächlich benötigen.

"Mit der gefundenen Lösung können wir jenen Hilfe geben, die tatsächlich Hilfe brauchen. Meine Haltung ist aber ganz klar: Wer arbeitsfähig ist und keine Betreuungspflichten hat, hat arbeiten zu gehen. Wer trotzdem keine Arbeit aufnimmt, hat mit empfindlichen Kürzungen der Sozialhilfe zu rechnen."

pol, Akt. 24.10.2026, 15:55, 24.10.2026, 14:00