Weniger Geld, mehr Kontrolle

Sozialhilfe neu: Was sich künftig für alle ändert

Die Koalition hat sich auf die Sozialhilfereform geeinigt. 9.000 € für Großfamilien soll's nicht mehr geben. "Heute" zeigt, wer künftig was bekommt.
22.10.2026, 18:00
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Zigtausende Euro Sozialhilfe für Großfamilien mit vielen Kindern – das soll es künftig nicht mehr geben. ÖVP, SPÖ und Neos haben sich auf eine grundlegende Reform der Sozialhilfe verständigt. Der bisherige "Dschungel" aus länderspezifischen Geldsätzen wird gelichtet. Zwar bleibt den Ländern ein gewisser Spielraum, aber die Sozialhilfe neu wird in wesentlichen Punkten bundesweit einheitlich und streng an die Erfüllung von Integrationspflichten und die Bereitschaft zu arbeiten (wenn man kann) geknüpft.

"Das ist ein echter Paradigmenwechsel und die größte Reform, die dieser Regierung bisher gelungen ist", sagt Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) zu "Heute".

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„Wer arbeitsfähig ist und keine Betreuungspflichten hat, hat arbeiten zu gehen.“
Christian Stocker Bundeskanzler (ÖVP)

Mit der gefundenen Lösung könne man jene unterstützen, die tatsächlich Hilfe brauchen. Aber, so der Kanzler: "Wer arbeitsfähig ist und keine Betreuungspflichten hat, hat arbeiten zu gehen. Wer trotzdem keine Arbeit aufnimmt, hat mit drastischen Kürzungen der Sozialhilfe zu rechnen."

Das sei auch ein "Gebot der Fairness jenen gegenüber, die jeden Morgen aufstehen, arbeiten gehen und ihren Beitrag leisten", betont Stocker.

"Heute" erklärt die wesentlichen Punkte des neuen Sozialhilfe-Systems:

Gestaffelte Kindersätze

Die Geldleistungen für Kinder werden künftig gestaffelt. Hier hat man sich an dem in Niederösterreich und Oberösterreich geltenden Modell orientiert.

Für das erste Kind gibt es künftig bundesweit einheitlich 307,47 Euro pro Monat. Beim zweiten bis vierten Kind dürfen die Bundesländer innerhalb eines festgelegten Korridors entscheiden, wie viel sie auszahlen – aber maximal 307,47 Euro pro Kind.

Ab dem fünften Kind sind einheitlich nur noch 147,59 Euro monatlich vorgesehen.

Zusätzlich können die Bundesländer Sachleistungen gewähren.

Die von Noch-Vizekanzler Andreas Babler stark propagierte eigene Kindergrundsicherung, die er aus der Sozialhilfe herauslösen wollte, hat die SPÖ nicht durchgebracht. Sie ist vom Tisch.

Mehr oder weniger

Der neue Richtsatz fürs erste Kind ist in manchen Bundesländern mehr, in manchen weniger als bisher. Mit den 307,47 Euro bleibt es in NÖ, OÖ und Salzburg gleich wie bisher. Im Burgenland, in Kärnten und der Steiermark ist es mehr. Wien, Tirol und Vorarlberg müssen kürzen.

Das größte Plus ist in Kärnten (+50 Euro), das größte Minus in Vorarlberg (-86 Euro). In Wien sinkt der Satz um 25 Euro – von bisher 332 Euro auf eben 307 Euro.

Großfamilien verlieren bis zu 2.030 Euro

Wie stark sich die neuen Regeln auswirken können, zeigt ein Beispiel aus Wien: Ein Paar mit elf Kindern erhält nach dem bisherigen Leistungsniveau insgesamt rund 5.375 Euro reine Sozialhilfe monatlich (in den Aufregerfällen mit bis zu 9.000 Euro waren andere Unterstützungen eingerechnet). Künftig wären es nur noch zwischen 3.345 und 3.985 Euro Sozialhilfe. Das sind bis zu 2.030 Euro weniger im Monat.

Anders sieht es bei Alleinerziehenden aus: Durch bundesweit verpflichtende Zuschläge könnte eine Alleinerzieherin mit zwei Kindern in Wien künftig zwischen 1.980 und 2.103 Euro erhalten – ein Plus von bis zu 209 Euro.

Drei Stufen für Erwachsene

Auch bei Erwachsenen wird die Sozialhilfe neu geregelt – und streng an die Erfüllung von Integrationspflichten (bei Zuwanderern) sowie die Bereitschaft zu arbeiten geknüpft. Das Motto lautet: Wer noch nie ins System eingezahlt hat, bekommt deutlich weniger Sozialhilfe.

Für Menschen, die grundsätzlich arbeitsfähig sind, kommt ein Drei-Stufen-Modell aus Basisbetrag, Integrationszuschlag und einer sogenannten Erwerbseingliederungsphase.

861 Euro für Asylberechtigte

Für Asylberechtigte ist in einer viermonatigen "Beobachtungsphase" ab dem Antrag auf Sozialhilfe zunächst nur der Basisbetrag von 861 Euro vorgesehen. Dass hier bisher vielfach gleich der volle Sozialhilfesatz von 1.230 Euro gezahlt wurde, hatte für empfindliche Kritik gesorgt.

Tatsächlich wird die Sozialhilfe nun also für Drittstaaten-Angehörige anfangs empfindlich gekürzt, ebenso gibt es Abstriche bei kinderreichen Großfamilien.

„Wer noch nie in unser Sozialsystem einbezahlt hat, erhält auch nicht sofort die volle Leistung.“
Christian Stocker Bundeskanzler (ÖVP)

Integrationspflicht

Wer innerhalb der ersten vier Monate die Integrationsvorgaben – Nachweis von Deutsch- und Wertekursen – erfüllt, für den steigt der Betrag auf 1.016 Euro. Dieser ergibt sich aus einem Integrationszuschlag von 155 Euro.

"Die Sozialhilfe Neu ist an eine Integrationspflicht gebunden. Wer noch nie in unser Sozialsystem einbezahlt hat, erhält auch nicht sofort die volle Leistung", macht Kanzler Stocker deutlich.

Job oder AMS-Intensivkurs

In der dritten Phase geht es um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wer hier die Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf den vollen Sozialhilfebetrag von 1.230 Euro.

Dafür gibt es zwei Wege: Man arbeitet vollversicherungspflichtig und zahlt somit ins System ein – Richtschnur sind für unter 25-Jährige 13 Wochen, für über 25-Jährige 26 Wochen.

Die zweite Möglichkeit, diesen Anspruch zu erwerben, ist die Teilnahme an Intensiv-Schulungsmaßnahmen des AMS über mindestens vier Monate im Umfang von 20 Wochenstunden.

Das gilt für Österreicher

Österreicher, die arbeiten könnten, aber weniger als ein halbes Jahr gearbeitet haben (unter 25-Jährige weniger als 13 Wochen) erhalten zunächst 1.016 Euro. Nehmen sie an bestimmten AMS-Maßnahmen teil, haben sie Anspruch auf den vollen Satz von 1.230 Euro.

Sanktionen

Wer Integrationspflichten verletzt oder – obwohl arbeitsfähig – nicht bereit ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, muss mit Kürzungen seiner Sozialhilfe um mindestens 25 Prozent rechnen. Bei Verweigerung droht sogar die vollständige Streichung.

300 Euro extra für Kinder

Parallel zur Sozialhilfereform plant die Regierung eine neue Teilhabekarte für Kinder aus einkommensschwachen Familien, die keine Sozialhilfe beziehen. Rund 200.000 Kinder und Jugendliche sollen damit jährlich etwa 300 Euro für Schulartikel, Sport, Freizeitangebote und andere Sachleistungen erhalten können. Budgetiert sind dafür 60 Millionen Euro ab 2027.

sea, Akt. 22.10.2026, 18:05, 22.10.2026, 18:00