Aufreger-Fälle von 9.000 Euro Sozialhilfe für kinderreiche Familien soll es nicht mehr geben. Das ist eines der erklärten Ziele der Sozialhilfereform, um die ÖVP, SPÖ und Neos seit Monaten ringen.
Nun dürfte sich die Koalition auf die künftigen Geldsätze geeinigt haben. "Heute" konnte erste Details in Erfahrung bringen.
Offiziell ist noch nichts, aber "Heute"-Infos zufolge kommt für Kinder ein sogenanntes degressives Modell. Das heißt, der Betrag wird gestaffelt nach Anzahl der Kinder. Fürs erste gibt's am meisten, für die weiteren weniger.
Dem Vernehmen nach orientiert sich das Modell an den besonders strengen Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich.
Für das Kind soll es demnach bundesweit einheitlich 307 Euro monatlich geben. Das ist der in OÖ und NÖ bezahlte Betrag.
Für das zweite bis vierte Kind kommt ein Korridor zwischen 245 und 307 Euro, innerhalb dessen die Bundesländer entscheiden können. Die Wohnkosten beispielsweise seien schließlich nicht überall gleich, ist aus Verhandlerkreisen zu hören.
Konkret heißt das: Für Kind zwei bis vier gibt es mindestens 245 Euro, aber die Länder können diesen Betrag auf bis zu 307 Euro erhöhen.
An dem fünften Kind sind bundesweit einheitlich nur mehr 148 Euro vorgesehen.
Derzeit unterscheiden sich die Kindersätze je nach Bundesland teils erheblich. Die Bundeshauptstadt Wien zahlt für jedes Kind 332 Euro; da wird es also für Großfamilien deutliche Einbußen geben.
Über die Geldsätze hinaus soll noch die Möglichkeit von Sachleistungen kommen.
Für Erwachsene soll es laut "Heute"-Infos ein Stufenmodell bis zur vollen Leistung geben.
Alle erhalten einen Fixbetrag von dem Vernehmen nach 860 Euro. Die nächste Stufe von 1.045 Euro ist an die Erfüllung von Integrationspflichten wie Deutsch- und Wertekurse gebunden. Österreicher und hier Aufgewachsene werden wohl von vornherein so eingestuft.
Den vollen Betrag von 1.230 Euro erhalten jene, die arbeiten (aber zu wenig verdienen) oder bereit sind für den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Wie genau "Arbeitswilligkeit" zu definieren ist, darüber dürfte man noch verhandeln.
Der Gesetzesentwurf könnte bereits in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen. Die Zeit drängt, wenn die Sozialhilfereform wie geplant mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten soll.
Vertreter der neun Bundesländer will die zuständige Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) am Donnerstag informieren. Dem Vernehmen nach herrscht im Großen und Ganzen Einverständnis. Thema soll das auch auf der Landeshauptleutekonferenz am 6. November sein.