Die Regierung greift bei der Sozialhilfe durch: ÖVP, SPÖ und Neos haben sich auf neue, bundesweit einheitliche Regeln verständigt. Besonders kinderreiche Familien müssen künftig mit deutlich weniger Geld rechnen. Auch für arbeitsfähige Bezieher und bei fehlender Integration werden die Vorgaben verschärft.
"Das ist die größte Reform, die diese Regierung bisher auf den Boden bekommen hat", so Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) gegenüber "Heute".
Künftig werden die Sozialhilfebeträge für Kinder gestaffelt. Für das erste Kind gibt es österreichweit 307,47 Euro monatlich. Beim zweiten bis vierten Kind können die Bundesländer die Höhe innerhalb eines vorgegebenen Rahmens festlegen, maximal sind ebenfalls 307,47 Euro pro Kind möglich.
Ab dem fünften Kind sinkt der Betrag einheitlich auf 147,59 Euro. Zusätzliche Sachleistungen der Länder bleiben möglich.
Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel aus Wien: Ein Paar mit elf Kindern, das bisher rund 5.375 Euro reine Sozialhilfe monatlich erhalten würde, käme künftig auf 3.345 bis 3.985 Euro. Das sind bis zu 2.030 Euro weniger pro Monat. "Fälle wie jene der 9.000-Euro-Familie in Wien - derer gibt es eine Handvoll - wird es künftig nicht mehr geben", betont der Kanzler.
Auch für Erwachsene wird der Bezug neu geregelt. Für grundsätzlich arbeitsfähige Personen ist ein dreistufiges Modell vorgesehen, das Integration und den Einstieg ins Berufsleben stärker berücksichtigt.
Asylberechtigte erhalten in einer viermonatigen Anfangsphase zunächst einen Basisbetrag von 861 Euro. Wer Deutsch- und Wertekurse nachweist, kann durch einen Integrationszuschlag von 155 Euro auf insgesamt 1.016 Euro kommen.
Der volle Satz von 1.230 Euro ist an weitere Voraussetzungen geknüpft. Dazu zählen eine vollversicherungspflichtige Beschäftigung von grundsätzlich 13 Wochen bei Unter-25-Jährigen beziehungsweise 26 Wochen bei Älteren. Alternativ können mindestens viermonatige intensive AMS-Schulungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden den Anspruch ermöglichen.
"Die Sozialhilfe neu ist an eine Integrationspflicht gebunden. Wer noch nie in unser Sozialsystem einbezahlt hat, erhält auch nicht sofort die volle Leistung", erklärt Stocker.
Für arbeitsfähige Österreicher mit zu kurzer bisheriger Beschäftigungsdauer sind zunächst 1.016 Euro vorgesehen. Über entsprechende AMS-Maßnahmen können auch sie den vollen Betrag erreichen.
Wer Integrationspflichten nicht erfüllt oder trotz Arbeitsfähigkeit nicht bereit ist, eine Beschäftigung aufzunehmen, muss mit einer Kürzung um mindestens 25 Prozent rechnen. Bei anhaltender Verweigerung kann die Sozialhilfe sogar vollständig gestrichen werden.
Stocker erklärt dazu: "Mit der gefundenen Lösung können wir jenen Hilfe geben, die tatsächlich Hilfe brauchen. Meine Haltung ist aber ganz klar: Wer arbeitsfähig ist und keine Betreuungspflichten hat, hat arbeiten zu gehen. Wer trotzdem keine Arbeit aufnimmt, hat mit empfindlichen Kürzungen der Sozialhilfe zu rechnen.
Für den Kanzler ist das auch ein "Gebot der Fairness jenen gegenüber, die jeden Morgen aufstehen, arbeiten gehen und ihren Beitrag leisten".
Nicht alle Betroffenen verlieren durch die Reform Geld. Für Alleinerziehende sind künftig bundesweit verpflichtende Zuschläge vorgesehen. Eine Mutter mit zwei Kindern könnte in Wien dadurch bis zu 209 Euro mehr Sozialhilfe pro Monat erhalten.
Zusätzlich plant die Regierung eine Teilhabekarte für rund 200.000 Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, die keine Sozialhilfe beziehen. Sie sollen damit jährlich etwa 300 Euro für Schulartikel, Sport und Freizeitangebote erhalten können. Dafür sind ab 2027 insgesamt 60 Millionen Euro budgetiert.