Regeln sollen bleiben

"Keine Bringschuld" – ÖVP gegen Pass für hier Geborene

Eine prominente Initiative fordert die Staatsbürgerschaft für in Österreich geborene Kinder. ÖVP-General Markus Gstöttner erteilt dem eine Absage.
23.10.2026, 06:11
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Rund 300.000 Kinder wurden in Österreich geboren, besitzen aber keinen österreichischen Pass. Eine prominente Initiative rund um Ex-Kanzler Franz Vranitzky, Ex-Höchstrichterin Irmgard Griss und Ex-EU-Kommissar Franz Fischler will das ändern. Ihre Forderung: Neugeborene, deren Eltern bereits seit längerer Zeit in Österreich leben, sollen automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.

Fall sorgt für Aufsehen

Bei der ÖVP stößt dieser Vorstoß allerdings auf Ablehnung. Generalsekretär Markus Gstöttner machte am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal" deutlich, dass die Volkspartei an den bestehenden Grundsätzen festhalten will.

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"Österreich ist ein weltoffenes Land, das ist auch gut so", betonte Gstöttner. Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft brauche es aber klare Regeln. Dass unterschiedliche Meinungen darüber diskutiert werden, sei grundsätzlich gut.

Zwar räumte der ÖVP-General ein, dass es durchaus Fälle gebe, in denen die geltenden Bestimmungen zu Problemen führen. So wurde der Antrag auf Einbürgerung einer Filmemacherin aus Wien abgelehnt, weil sie in den letzten 15 Jahren 58 Tage zu wenig in Österreich war (etwa für ein Studium in Deutschland).

"Man muss keine Staatsbürgerschaft haben"

Einen grundsätzlichen Kurswechsel leitet er daraus aber nicht ab. "Man muss keine Staatsbürgerschaft haben, um dazuzugehören", stellte Gstöttner klar. Für ihn steht fest: "Es gibt klare Regeln und die gelten für alle."

Auch die Forderung, den Zugang zur Staatsbürgerschaft deutlich zu erleichtern, sieht die Volkspartei kritisch. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sei "keine Bringschuld der Republik", so Gstöttner.

Immerhin: Laut Regierung sollen demnächst einige bürokratische Hürden bei der Einbürgerung fallen. Dabei geht es unter anderem um Anforderungen an die Sprachkenntnisse, die finanzielle Selbsterhaltung und die Folgen geringfügiger Verwaltungsübertretungen. Diese sollen einer Einbürgerung künftig nicht mehr im Weg stehen.

red, 23.10.2026, 06:11