Nachzahlung von 135 Mio. €

AMS-Knaller! Arbeitslose bekommen jetzt Geld zurück

Eine Linzerin deckte einen Fehler bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes auf. Jetzt drohen dem AMS Nachzahlungen von 135 Millionen Euro.
28.10.2026, 06:52
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Rund 20 Euro im Monat fehlten einer Oberösterreicherin beim Arbeitslosengeld. Sie akzeptierte die Berechnung des AMS nicht und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof gab ihr recht. Das Urteil hat nun Folgen für eine sechsstellige Zahl von Leistungsbeziehern in ganz Österreich.

Denn der Fehler betrifft nicht nur einen einzelnen Fall. Nach Informationen der "Krone" muss das Arbeitsmarktservice über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt rund 135 Millionen Euro nachzahlen.

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Fehler bei AMS-Berechnung entdeckt

Begonnen hatte alles im Jänner 2022. Damals wurde eine Frau aus Linz arbeitslos, die zuvor als Angestellte monatlich 1.123,86 Euro brutto verdient hatte. Das AMS berechnete ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld mit 21,09 Euro täglich.

Doch die Oberösterreicherin überprüfte die Zahlen und bemerkte eine Unstimmigkeit. Bei der Berechnung hatte das AMS einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent abgezogen. Diesen hätte die Frau aufgrund ihres niedrigen Einkommens allerdings gar nicht bezahlen müssen.

Die damalige Einkommensgrenze für die Befreiung lag bei 1.828 Euro. Durch den pauschalen Abzug fiel das errechnete Nettoeinkommen niedriger aus. Das wirkte sich unmittelbar auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus.

Frau zieht vor Höchstgericht und gewinnt

Zunächst hatte die Linzerin keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Oktober 2023 noch zugunsten des AMS. Die Frau gab sich damit aber nicht zufrieden und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof.

Am 3. Juli 2026 fiel schließlich die entscheidende Erkenntnis: Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes müssen die sozial gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträge berücksichtigt werden.

Maßgeblich ist damit das tatsächliche Nettoeinkommen und nicht ein durch pauschale Abzüge verringerter Betrag. Zusätzlich muss der Bund der Oberösterreicherin 1.346,40 Euro an Verfahrenskosten ersetzen.

135 Millionen Euro für Betroffene

Was mit einer vergleichsweise kleinen monatlichen Differenz begann, entwickelt sich nun zu einer kostspieligen Angelegenheit für das AMS. Laut "Krone" sollen die erforderlichen Nachzahlungen insgesamt rund 135 Millionen Euro betragen.

Das Geld soll über drei Jahre hinweg an eine sechsstellige Zahl von Betroffenen ausbezahlt werden. Dafür müssen zahlreiche frühere Berechnungen erneut überprüft werden.

Regierung plant gesetzliche Regelung

Damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs umgesetzt werden kann, soll eine gesetzliche Regelung geschaffen werden. Diese soll Leistungen betreffen, die sich auf Zeiträume vor dem 1. Jänner 2027 beziehen.

Vorgesehen ist, dass das AMS die betroffenen Fälle selbst kontrolliert und die erforderlichen Nachzahlungen abwickelt. Auch die Fristen sollen angepasst werden, damit Ansprüche nicht allein deshalb verloren gehen, weil die Überprüfung längere Zeit dauert.

Im Video: "Unglaubliche Tricks" – AMS-Berater packt jetzt aus

Die Fristenhemmung soll rückwirkend ab 22. September 2026 gelten. An diesem Tag war die Entscheidung des Höchstgerichts beim AMS eingelangt.

Arbeitsministerin spricht von Klarstellung

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnet die Entscheidung gegenüber der "Krone" als "rechtlichen Klarstellung", die nun "sorgfältig aufzuarbeiten" sei. Ziel sei "eine rechtssichere Lösung für die betroffenen Fälle und um eine geordnete Umsetzung".

Auch die Arbeiterkammer fordert, dass die Nachzahlungen rasch bei den Betroffenen ankommen. AK-Präsident Andreas Stangl sagt zur "Krone": "Gerade bei niedrigen Einkommen zählt jeder Euro. Das AMS muss die Entscheidung jetzt rasch umsetzen und sicherstellen, dass Betroffene das Geld erhalten, das ihnen zusteht."

Ursprung liegt Jahre zurück

Die Berechnungsmethode, die nun zu den hohen Nachzahlungen führt, hat eine längere Vorgeschichte. Sie geht auf eine gesetzliche Regelung aus der Zeit der schwarz-blauen Bundesregierung zurück.

Das AMS hielt über Jahre an dieser Berechnungsgrundlage fest. Erst der Rechtsstreit einer einzelnen Oberösterreicherin brachte die Frage vor den Verwaltungsgerichtshof.

Für die Betroffenen könnte das Urteil nun bedeuten, dass sie nachträglich Geld erhalten, das ihnen bei der ursprünglichen Berechnung des Arbeitslosengeldes vorenthalten wurde.

Wie hoch die jeweilige Nachzahlung ausfällt, hängt vom einzelnen Fall ab.

wil, Akt. 28.10.2026, 07:33, 28.10.2026, 06:52