Bewerbungen schreiben, obwohl eine Umschulung bevorsteht, oder Aktivitäten wie Golf, Tischtennis und Spaziergänge: AMS-Kurse sorgen bei Betroffenen immer wieder für Unverständnis. Doch wie entscheidet das Arbeitsmarktservice eigentlich, wer welche Schulung besuchen muss?
Ein junger Niederösterreicher schildert gegenüber der "Kronen Zeitung" etwa, dass er aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben könne und auf einen Umschulungskurs warte. Bis dahin müsse er allerdings eine andere Schulung absolvieren.
Dort soll er Bewerbungsschreiben verfassen, diese wegen der geplanten Umschulung aber nicht verschicken dürfen. Später dürften die Teilnehmer laut seiner Schilderung sogar "Golf und Tischtennis spielen oder spazieren gehen", heißt es im Bericht der Tageszeitung.
Sein Vorwurf: Damit werde lediglich die Arbeitslosenstatistik geschönt.
Tatsächlich gelten Personen während einer Schulung nicht als arbeitslos. Das AMS führt diese Gruppe allerdings gesondert an. Dass Kurse vergeben würden, um die Statistik zu beeinflussen, weist AMS-Sprecherin Martina Fischlmayr zurück.
"Ein Kurs wird nicht zugewiesen, weil dort noch freie Plätze sind oder man statistische Werte verändern möchte. Maßgeblich ist, dass die Chancen auf eine Arbeitsstelle für die Person aus unserer Sicht verbessert werden", entgegnet Fischlmayr in der "Krone".
Dabei könne die Einschätzung des AMS durchaus von jener des Betroffenen abweichen. Ihr Rat: "Deshalb ist es wichtig, Bedenken frühzeitig im Beratungsgespräch zu äußern und nachvollziehbar zu begründen."
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Wer eine vorgesehene Maßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt oder deren Erfolg vereitelt, muss mit Konsequenzen rechnen. Der zeitweise Verlust des Arbeitslosengeldes ist für solche Fälle gesetzlich vorgesehen.
Gleichzeitig müssen die Inhalte einer Schulung laut AMS einen klaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Kursziel haben.
Das Arbeitsmarktservice kontrolliert die Angebote auch unangekündigt und prüft, ob die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erfolgreich sind. Kurse können gegebenenfalls auch beendet werden.
Selbst für Menschen über 50 mit langjähriger Berufserfahrung können Bewerbungsschulungen aus Sicht des AMS sinnvoll sein. Das gelte besonders dann, wenn jemand viele Jahre beim selben Unternehmen beschäftigt war.
Der Grund dafür ist laut AMS einfach: Viele Wege und Abläufe bei Bewerbungen haben sich im Laufe der Jahre deutlich verändert.