Sechs Wochen ohne Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, im Wiederholungsfall sogar acht Wochen: Wer beim AMS bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Neue Zahlen zeigen nun, wie häufig solche Sperren im ersten Halbjahr 2026 ausgesprochen wurden.
Zwischen 1. Jänner und 30. Juni wurden in Österreich in 37.354 Fällen entsprechende Bescheide nach Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ausgestellt. "Dabei geht es um den vorübergehenden Verlust des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe", erklärt AMS-Pressesprecher Gregor Bitschnau gegenüber dem Portal "5 Minuten".
Gemessen an allen von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen sei der Anteil allerdings vergleichsweise gering. Bitschnau betont gegenüber "5 Minuten", dass "die große Mehrheit der arbeitssuchenden Menschen so rasch wie möglich wieder arbeiten" wolle. Das würden auch die Daten zeigen.
Demnach hätten "nur rund 4,8 Prozent aller von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen in der ersten Jahreshälfte 2026 eine zeitlich befristete Sperre des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe wegen Arbeitsverweigerung bzw. Arbeitsvereitelung oder wegen tageweisen Fernbleibens von einer Schulung (ohne triftigen Grund) erhalten".
Eine solche Sperre kann etwa ausgesprochen werden, wenn eine zumutbare Beschäftigung abgelehnt wird. Konsequenzen drohen auch, wenn ein Arbeitsloser durch sein eigenes Verhalten verhindert, dass ein mögliches Dienstverhältnis zustande kommt. "In diesem Fall spricht das Gesetz von Arbeitsvereitelung", erklärt Bitschnau gegenüber dem Portal.
Doch auch bei Schulungen können Verstöße Folgen haben: "Eine Sperre kann auch dann eintreten, wenn eine Person ohne wichtige Gründe eine notwendige Schulung ablehnt oder an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht teilnimmt oder ausreichende Eigeninitiative bei der Jobsuche nicht nachweisen kann."
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Beim ersten Mal kann der Leistungsbezug für sechs Wochen wegfallen. Im Wiederholungsfall sind acht Wochen möglich.
Noch härter kann es Personen treffen, die innerhalb eines Jahres mehrfach wegen Arbeitsverweigerung oder Arbeitsvereitelung gesperrt werden. Dann kann der Bezug vollständig eingestellt oder abgelehnt werden.
"885-mal hat das AMS in der ersten Jahreshälfte 2026 den Leistungsbezug gänzlich eingestellt oder abgelehnt", sagt Bitschnau zu "5 Minuten".
Das Geld fließt in solchen Fällen nicht automatisch nach einer bestimmten Frist wieder. Der Anspruch lebt laut AMS erst wieder auf, "wenn die Betroffenen einer nachhaltigen und vollversicherten Beschäftigung nachkommen".