Seit 12. August gelten neue Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung. Bei Onlinehändlern in NÖ sorgt das offenbar für ordentlich Frust. Bei der Wirtschaftskammer Niederösterreich häufen sich die Beschwerden, heißt es.
Vor allem kleinere Betriebe kämpfen demnach mit zusätzlicher Bürokratie, hohen Kosten und offenen rechtlichen Fragen. Erste Händler würden bereits reagieren und den Versand in einzelne EU-Länder einschränken.
"Was uns die Unternehmen berichten, bestätigt leider genau unsere Befürchtungen", erklärt Alexander Smuk, Obmann des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Kleine heimische Onlinehändler würden nicht mehr überlegen, in welche europäischen Märkte sie expandieren können. Stattdessen gehe es zunehmend darum, aus welchen Ländern sie sich zurückziehen müssen.
Besonders heikel wird es beim grenzüberschreitenden Versand. Laut WKNÖ können bereits bei kleinsten Verpackungsmengen Registrierungspflichten, Abgaben sowie Kosten für Sammel- und Verwertungssysteme anfallen.
Dazu kommt in manchen Staaten die Verpflichtung, einen nationalen Bevollmächtigten einzusetzen.
Das kann für kleine Händler richtig teuer werden. Laut Branchenbeispielen können bereits knapp 50 Pakete pro Jahr, die auf fünf EU-Länder verteilt verschickt werden, Kosten von mehreren tausend Euro verursachen.
Für große internationale Konzerne sei dieser Aufwand leichter zu stemmen. Kleine und mittlere Betriebe würden dagegen besonders hart getroffen. "Wer einige wenige Pakete nach Frankreich, Italien oder in andere EU-Länder verschickt, kann dafür nicht denselben bürokratischen Apparat aufbauen wie ein internationaler Großkonzern", warnt Smuk.
Ohne vernünftige Bagatellgrenzen drohe die Verordnung für manche Betriebe laut dem Branchenvertreter sogar zu einem "De-facto-Exportverbot" zu werden.
Zusätzlich gebe es weiterhin offene Fragen bei der Auslegung einzelner Vorschriften. Für Händler sei dadurch nicht immer klar, welche Regeln tatsächlich wie umgesetzt werden müssen. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich fordert deshalb rasche Änderungen auf europäischer Ebene.
Konkret verlangt Smuk Erleichterungen für KMU, Bagatellgrenzen für geringe Versandmengen und einfachere Vorgaben bei der Bevollmächtigten-Pflicht.
Das Ziel der Verordnung, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken, stellt Smuk nicht infrage. Entscheidend sei aber, dass die Regeln auch für kleine Betriebe umsetzbar bleiben. Für manche heimische Händler könnte damit ausgerechnet der gemeinsame EU-Binnenmarkt zur bürokratischen Hürde werden.