Warnung an Autolenker

Versicherung warnt: Dieser Fehler kann 10.000 € kosten

Ab 1. November gilt wieder die Winterreifenpflicht. Wer mit falschen Reifen unterwegs ist, riskiert hohe Strafen und Probleme mit der Versicherung.
27.10.2026, 14:11
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In Österreich startet am 1. November die Winterreifenpflicht. Doch wer den Reifenwechsel bis zum ersten Schnee aufschiebt, riskiert laut Uniqa hohe Strafen und schwere Unfälle.

Laut Versicherung würden bei Uniqa die meisten Unfälle wegen ungeeigneter Bereifung nicht erst im Hochwinter passieren, sondern bereits zwischen November und Anfang Dezember. Viele Autofahrer würden schlicht die Risiken der Übergangszeit unterschätzen. Gerade in diesen Wochen könnten Winterreifen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.

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Gefahren werden oft unterschätzt

"Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher. Nebel, Nässe, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeinträchtigen", erklärt Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der Uniqa.

Humer rät dringend zu einem vorausschauenden Reifenwechsel: "Wer mit dem Reifenwechsel wartet, bis der erste Schnee fällt, ist oft zu spät dran. Entscheidend für die Sicherheit ist nicht der Blick auf den Kalender oder die Wetter-App, sondern die tatsächlichen Fahrbedingungen.

Deshalb empfehle man, so Humer, Winterreifen rechtzeitig zu montieren und ihren Zustand regelmäßig zu überprüfen. "Denn wer rechtzeitig auf Winterreifen wechselt, erhöht die Sicherheit für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer."

Die Regeln gelten ab 1. November

Rechtlich gilt in Österreich ab 1. November die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei Schnee, Schneematsch oder Eis an allen vier Rädern Winterreifen montiert sein müssen. Anerkannt werden Modelle mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie mit dem Schneeflockensymbol. Das gilt auch für entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Radialreifen bzw. fünf Millimetern bei Diagonalreifen. Wer mit weniger Profil unterwegs ist, fährt vor dem Gesetz auf Sommerreifen. Ignoriert man die Vorschrift, drohen Verwaltungsstrafen von 90 bis 100 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind sogar bis zu 10.000 Euro möglich.

Kaskoversicherung kann Zahlung verweigern

Kommt es bei winterlichen Verhältnissen mit falschen Reifen zum Unfall, wird es auch versicherungsrechtlich heikel. Die Kaskoversicherung kann bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen oder komplett streichen, wenn die ungeeignete Bereifung die Ursache für den Crash war.

Die Haftpflichtversicherung begleicht zwar grundsätzlich die Ansprüche unbeteiligter dritter Unfallopfer, kann sich das Geld unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auf dem Regressweg vom Verursacher zurückholen.

Auch bei Firmenwagen gilt die Winterreifenpflicht: Zwar muss der Dienstgeber verkehrssichere Autos bereitstellen, doch der jeweilige Lenker ist gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor der Abfahrt selbst von der vorschriftsmäßigen Bereifung zu überzeugen.

tmw, Akt. 27.10.2026, 14:12, 27.10.2026, 14:11
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