Eine Gehirnblutung riss einen Mann aus dem Bezirk Eferding vor 15 Jahren aus dem Leben: Seither ist der heute 65-Jährige halbseitig gelähmt, sitzt im Rollstuhl und leidet unter massiven Sprachstörungen.
Seit eineinhalb Jahrzehnten bezieht der Oberösterreicher deshalb Pflegegeld der Stufe 5. Doch nach einem neuerlichen Check durch eine Gutachterin der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Bescheid: Es gibt nur noch Pflegestufe 2 und damit um fast 10.000 Euro weniger im Jahr.
Die für die pflegende Ehefrau und deren Tochter völlig unverständliche Begründung: Der Pflegeaufwand habe sich erheblich verringert, so die Einschätzung der PVA-Expertin. Dabei hatte sich der gesundheitliche Zustand des Mannes nicht verändert bzw. verbessert. In ihrer Verzweiflung schalteten die Angehörigen die Arbeiterkammer Oberösterreich ein.
Die fackelte nicht lange und zog gegen den Bescheid vor Gericht. Fazit: Im Zuge des Verfahrens zerpflückte ein gerichtlicher Gutachter den Bescheid. Die Beeinträchtigung des 65-Jährigen würde unverändert weiter bestehen. Der Mann erfülle damit nach wie vor die Voraussetzungen für den Bezug der Pflegegeldstufe 5 – eine Einschätzung, der sich das Gericht anschloss.
AK-Präsident Andreas Stangl platzt nach diesem Fall der Kragen: "Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden, weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist."
Stangl warnt Betroffene davor, solche Kürzungen einfach hinzunehmen: Die Arbeiterkammer gehe für ihre Mitglieder und deren Angehörige konsequent vor Gericht, um korrekte Pflegegeldeinstufungen zu erreichen.