Wer kennt es nicht: Man ist unterwegs, die Blase drückt und weit und breit keine öffentliche Toilette. Besonders Eltern mit kleinen Kindern kennen diese Situationen nur zu gut. Da liegt der Gedanke nahe, einfach ins nächste Restaurant zu gehen.
Immer wieder ist vom sogenannten Notdurftrecht die Rede. Angeblich darf man sich darauf berufen, wenn man dringend auf die Toilette muss. Doch stimmt das wirklich?
Wie "Chip" berichtet, gibt es ein solches Notdurftrecht in Wahrheit nicht. Restaurantbesitzer müssen es dir also nicht erlauben, nur die Toilette zu benutzen. Der Grund: Gastronomen haben das Hausrecht und können selbst bestimmen, wer ihr Lokal betreten darf.
Die sanitären Einrichtungen sind für zahlende Gäste gedacht. Kommt es zum Streit, ist die Rechtslage eindeutig – zugunsten des Restaurantbetreibers. Besser ist es daher, freundlich zu fragen. Die wenigsten Lokale werden Kindern den Gang zur Toilette verweigern.
Vor allem Fast-Food-Ketten an beliebten Standorten werden häufig von WC-Gängern aufgesucht. Das verursacht Kosten. Deshalb wird dort oft für den Toilettengang kassiert. Wer als Gast etwas konsumiert, kann das WC aber meist gratis nutzen.
Wichtig zu wissen: Pinkeln in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann sehr teuer werden. Wer unterwegs ein stilles Örtchen sucht, kann öffentliche Toiletten über Google Maps finden.
Vergleichbar ist das Verweigern des Klogangs in Lokalen übrigens mit deinen eigenen vier Wänden.
Sollte jemand bei dir zu Hause klingeln und das Notdurftrecht einfordern, bist du nicht verpflichtet, die Person hereinzulassen. Du darfst frei entscheiden, wer deine Wohnung betreten darf.