Kurioser Gerichtsprozess

Drogengeld nicht versteuert – Dealerin (40) verurteilt

Mit dem Verkauf von Drogen machte eine Kärntnerin Millionen. Diese hatte sie allerdings nicht versteuert, was ihr nun zum Verhängnis wurde.
Newsdesk Heute
10.09.2025, 13:34
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Kurioser Justizfall in Klagenfurt! In der Hauptrolle: Eine 40-Jährige, die gemeinsam mit ihrem Ehemann zwischen 2017 und 2022 Drogenhandel in großem Stil betrieb. Mindestens 53 Kilo Heroin und rund zehn Kilo Kokain soll sie vertickt haben. Für die Frau war dies ein lukratives Geschäft. Mit ihrer Dealerei verdiente sie über zwei Millionen Euro.

Diese hatte die Frau, die bereits 2023 wegen ihrer Drogengeschäfte zu 8,5 Jahren Haft verurteilt wurde, allerdings – wenig überraschend – nicht versteuert. Nun musste sie am Montag wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung auf der Anklagebank des Landesgerichts Klagenfurt Platz nehmen.

640.000 Euro hinterzogen

Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, wurden seitens des Finanzamts offene Forderungen in der Höhe von 640.000 Euro angemeldet. Wenn ein hinterzogener Betrag die Grenze von 150.000 Euro übersteigt, werden die Ermittlungen nicht mehr durch die Finanzbehörden, sondern von der Staatsanwaltschaft geführt.

Für die Staatsanwältin war die Sachlage klar. Die 40-Jährige habe über einen längeren Zeitraum enorme Geldsummen eingenommen. Ihr durch das Drogengeschäft erworbene Geld wurde seitens der Anklage als gewerbliches Einkommen gewertet. Dieses hätte die Frau zur Versteuerung melden müssen.

Mildes Urteil

Mittlerweile setzte das Finanzamt die Einhebung des offenen Betrages wegen Uneinbringlichkeit aus. Seit über zwei Jahren sitzt die gelernte Einzelhandelskauffrau nun in Haft. Dort bezieht sie als Köchin lediglich ein geringes Taschengeld.

Die Frau hofft auf eine zweite Chance im Leben. "Ich war damals auf Drogen, jetzt bin ich clean", beteuerte die 40-Jährige vor Gericht. Der Richter erklärte, dass, auch wenn es bizarr wirken mag, kriminell erworbenes Geld versteuert werden müsse.

Das Urteil fiel allerdings eher milde aus. Das Gericht verurteilte die 40-Jährige zu einer Geldstrafe von 140.000 Euro. Sollte sie diese Summe nicht bezahlen können, muss sie vier Monate länger in Haft bleiben. Die Frau nahm den Rechtsspruch dankend an. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 10.09.2025, 13:36, 10.09.2025, 13:34
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