Ein LKW-Fahrer aus dem Bezirk Freistadt staunte nicht schlecht, als er nach dem Ende seines Dienstverhältnisses seine Endabrechnung erhielt: Die versprochene Summe fehlte – konkret waren es 93 nicht konsumierte Urlaubsstunden, die nicht abgegolten wurden.
Als der Lenker seinen Ex-Chef damit konfrontierte, hieß es kühl: Wenn er glaube, dass ihm noch Geld zustehe, solle er das eben einfordern – er hätte dafür ja sechs Monate Zeit. Doch genau das war falsch.
Bei der Arbeiterkammer (AK) Freistadt holte sich der Mühlviertler rechtzeitig Rat. Dort stellte sich heraus: Laut Kollektivvertrag im Güterbeförderungsgewerbe müssen offene Ansprüche innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden – sonst sind sie weg.
Die AK reagierte sofort, setzte ein Schreiben auf und schickte den Brief ab. Mit Erfolg. Die Post verfehlte ihre Wirkung nicht! Der Arbeitgeber zahlte die 1.503 Euro Urlaubsersatzleistung doch noch aus.
"Das zeigt, wie wichtig es ist, sich bei der AK rechtzeitig beraten zu lassen", betont AK-Präsident Andreas Stangl. Egal ob telefonisch, per Mail oder mit Termin vor Ort: "Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Geld zu verzichten."