Neue Frist für Autofahrer

Ein verpasster Pickerl-Termin wird jetzt richtig teuer

Weniger Pickerl-Termine klingen nach einer Erleichterung. Doch eine kaum beachtete Neuerung könnte viele Autofahrer teuer zu stehen kommen.
Newsdesk Heute
22.07.2026, 22:28
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Viele Autofahrer freuen sich über die geplanten Erleichterungen beim Pickerl. Künftig müssen Fahrzeuge in den ersten Jahren deutlich seltener zur §57a-Begutachtung. Doch genau diese Entlastung könnte den Blick auf eine zweite Änderung verstellen, die für viele Fahrzeughalter deutlich größere Folgen haben dürfte. Mit der Reform verschwindet nämlich eine langjährige Sonderregel, die bisher vielen Autofahrern entgegenkam. Mit 19. Mai 2027 wird das bisherige System auf neue Prüfintervalle umgestellt.

Statt der bisherigen 3-2-1-Regel gilt künftig das Modell 4-2-2-2-1. Die erste Begutachtung ist erst vier Jahre nach der Erstzulassung notwendig. Danach folgen drei Überprüfungen im Abstand von je zwei Jahren. Erst ab dem zehnten Jahr muss das Fahrzeug wieder jährlich zum Pickerl. Die neuen Regeln gelten nicht nur für Neuwagen, sondern auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Dafür sollen Austauschplaketten eingeführt werden. Während diese Änderung Autofahrern Werkstattbesuche erspart, fällt eine Regel weg, die bisher selbstverständlich war.

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Bislang durfte die Begutachtung bis zu vier Monate nach dem Stichtag nachgeholt werden. Diese Nachfrist entfällt. Wer den Fälligkeitstermin versäumt, verfügt ab diesem Zeitpunkt über kein gültiges Pickerl mehr. Neu ist allerdings, dass Fahrzeughalter früher zur Begutachtung fahren können. Das Pickerl darf bis zu vier Monate vor dem Ablauf erneuert werden, ohne dass sich der nächste Prüftermin nach vorne verschiebt. Wer seinen Termin rechtzeitig plant, verliert dadurch keine Gültigkeit und kann den Werkstattbesuch flexibler organisieren.

Nicht alle sehen die Reform positiv

Mit der Abschaffung der Nachfrist will Österreich seine Vorschriften an die europäische Praxis anpassen. Die bisherige österreichische Sonderregel führte immer wieder zu Problemen bei Fahrten ins Ausland, weil sie dort häufig nicht anerkannt wurde. Obwohl ein Fahrzeug in Österreich noch innerhalb der Nachfrist unterwegs sein durfte, galt das Pickerl in anderen Ländern vielfach bereits als abgelaufen. Genau diese Unsicherheit soll künftig entfallen. Nicht alle sehen die Reform ausschließlich positiv.

ÖAMTC-Experte Andrej Prosenc verweist darauf, dass regelmäßige technische Überprüfungen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Ob längere Prüfintervalle Auswirkungen auf die Sicherheit haben, lasse sich derzeit noch nicht beurteilen. Vergleichbare Erfahrungen aus anderen Ländern gebe es bislang kaum.

Für Autofahrer bedeutet die Reform deshalb vor allem eines: Der Termin auf der Pickerl-Plakette wird künftig wichtiger denn je. Zwar sinkt die Zahl der vorgeschriebenen Begutachtungen deutlich, gleichzeitig bleibt nach dem Stichtag kein zeitlicher Spielraum mehr. Wer den Prüftermin übersieht, kann sich künftig nicht mehr auf die bisherige viermonatige Schonfrist verlassen. Genau diese Änderung dürfte für viele die eigentliche Überraschung der neuen Pickerl-Regeln sein.

{title && {title} } red, {title && {title} } 22.07.2026, 22:28
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