Schonfrist fällt jetzt weg

Neue Pickerl-Regel trifft alle Autofahrer in Österreich

Mit der Pickerl-Reform kommt eine wichtige Änderung, die viele Autofahrer übersehen. Eine langjährige Ausnahme fällt künftig weg.
Newsdesk Heute
10.07.2026, 18:18
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Mit der geplanten Reform beim "Pickerl" will die Bundesregierung den Alltag für Millionen Autofahrer erleichtern. Künftig soll die erste §57a-Begutachtung für Neuwagen erst nach fünf Jahren statt wie bisher nach drei Jahren fällig werden. Danach folgen die Überprüfungen nach drei Jahren und anschließend wie bisher jährlich. Eine andere Änderung dürfte aber deutlich weniger Freude auslösen: Die bekannte viermonatige Toleranzfrist soll abgeschafft werden.

Viele Autofahrer kennen die bisherige Regel. War das Pickerl abgelaufen, durfte das Fahrzeug in Österreich trotzdem noch bis zu vier Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin genutzt werden. Diese Schonfrist galt als österreichische Besonderheit und sorgte immer wieder für Verwirrung – vor allem bei Fahrten ins Ausland. Denn dort wurde die österreichische Regel nicht überall anerkannt.

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Österreich passt sich an Europa an

Mit der Reform soll sich das ändern. Künftig orientiert sich Österreich stärker an den Vorgaben der Europäischen Union. Das bedeutet: Das Pickerl muss zum vorgesehenen Stichtag gültig sein. Eine viermonatige Nachfrist nach Ablauf der Begutachtungsfrist soll es nicht mehr geben.

Gleichzeitig erhalten Autofahrer aber mehr Spielraum vor dem eigentlichen Termin. Die Begutachtung kann künftig bereits bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitstag durchgeführt werden, ohne dass sich dadurch der nächste Prüftermin nach vorne verschiebt. Wer also früh zur Überprüfung fährt, verliert dadurch keine Gültigkeitsdauer mehr.

Probleme bei Auslandsfahrten vermeiden

Die Bundesregierung begründet die Änderung damit, dass die bisherige österreichische Sonderregel in anderen EU-Staaten regelmäßig zu Schwierigkeiten geführt habe. Während die viermonatige Toleranz im Inland galt, wurde sie im Ausland vielfach nicht anerkannt. Für Autofahrer konnte das unangenehme Folgen haben, wenn Behörden das Fahrzeug als ohne gültige Begutachtung einstuften.

Mit der neuen Regel soll diese Unsicherheit entfallen. Das System werde an die europäische Praxis angepasst. Gleichzeitig bleibe ausreichend Zeit, den Begutachtungstermin schon vor dem eigentlichen Ablauf zu erledigen.

Termin künftig rechtzeitig einplanen

Für Fahrzeughalter bedeutet das vor allem eines: Der Fälligkeitstermin gewinnt an Bedeutung. Wer die Begutachtung rechtzeitig erledigt, profitiert von der neuen Vorziehfrist und muss keine Nachteile befürchten. Wer den Termin hingegen verstreichen lässt, kann sich künftig nicht mehr auf die bisherige viermonatige Schonfrist verlassen.

Die Reform ist Teil eines größeren Pakets, mit dem die Bundesregierung die wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfungen modernisieren will. Neben den längeren Intervallen für Neuwagen soll vor allem die Anpassung an die europäischen Regeln für mehr Klarheit sorgen. Autofahrer werden sich allerdings an einen wichtigen Unterschied gewöhnen müssen: Die jahrelang bekannte Toleranzfrist gehört künftig der Vergangenheit an.

{title && {title} } red, {title && {title} } 10.07.2026, 18:18
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