Der Nationalrat hat eben eine Änderung bei den Intervallen für die §57a-Überprüfung beschlossen. Neuwagen müssen künftig erstmals vier Jahre nach der Erstzulassung zur Begutachtung, anschließend alle zwei Jahre, und ab dem zehnten Jahr wieder jährlich.
Der ARBÖ begrüßt grundsätzlich sinkende Kosten für Autofahrer. Verkehrssicherheit dürfe darunter aber nicht leiden, warnt Generalsekretär Gerald Kumnig: "Es zeigt sich, dass rund 10 Prozent der Autos auch schon in den ersten Jahren relativ viele schwere Mängel und sogar Mängel mit Gefahr in Verzug aufweisen. Viele schwere Mängel passieren aufgrund von Umwelteinflüssen wie zum Beispiel: ein Sprung in der Windschutzscheibe oder Reifenschäden, nachdem man den Randstein touchiert hat, und damit völlig unabhängig vom Fahrzeugalter."
Zudem könnten Schäden dadurch später erkannt werden, wodurch notwendige Reparaturen umfangreicher ausfallen. Als Beispiel nennt der ARBÖ die Bremsanlage: Leicht verrostete Bremsscheiben lassen sich noch günstig reparieren. Steht das Fahrzeug länger, kann die Bremsscheibe innerhalb weniger Monate stärker verrosten – mit der Folge, dass das Fahrzeug wegen dieses schweren Mangels keine positive Begutachtung mehr erhält.
Besonders in alpinen Bereichen könnte das, so der ÖAMTC, zu einem Problem werden: Eine Analyse der österreichweiten Pickerldatenbank zeige deutliche regionale Unterschiede. Im Flachland würden nach fünf Jahren rund 25 Prozent der Pkw mindestens einen schweren Mangel aufweisen, im alpinen Bezirk Liezen bereits rund 38 Prozent.
Intensivere Winter und verstärkter Streusalzeinsatz ließen korrosionsanfällige Bauteile wie Bremsen, Auspuff und Achsen schneller verschleißen. "Längere Prüfintervalle werden dazu führen, dass in Zukunft solche Schäden später erkannt werden, was wiederum die Reparaturkosten massiv erhöhen kann", warnt Wiesinger.
Der ÖAMTC verweist zudem auf die Verkehrssicherheit: Während die offizielle Unfallstatistik technische Defekte als untergeordnete Unfallursache führe, würden internationale Studien belegen, dass eine deutliche Reduktion der Begutachtungsdichte mit dem Unfallgeschehen korrelieren kann. "Obwohl es in Österreich keine verlässlichen Untersuchungen gibt, wird behauptet, die Reform habe keine Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Wir sehen hier den Gesetzgeber in der Pflicht, genau zu beobachten und valide Daten zu erheben, um notfalls rasch gegensteuern zu können", fordert Wiesinger.
Der ÖAMTC rät deshalb, in den prüffreien Zwischenjahren eine Sicherheitsüberprüfung stark belasteter Baugruppen durchführen zu lassen – das gelte insbesondere für Vielfahrer sowie Bewohner schneereicher Regionen.
Mit der neuen Regelung entfällt laut ÖAMTC außerdem die bisherige Toleranzfrist, also die Möglichkeit, das Pickerl bis zu vier Monate nach der Lochung machen zu lassen. Um ausreichend Terminflexibilität zu ermöglichen, kann das Pickerl künftig bereits vier Monate vor der Fälligkeit gemacht werden. Diese Verschiebung könne,so der ÖAMTC insbesondere für Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer problematisch werden, da diese Fahrzeuge vor der Pickerlfälligkeit oft noch nicht in Betrieb sind. In solchen Fällen kann bei der Zulassungsbehörde eine Verlegung des Begutachtungsmonats beantragt werden.
Der ARBÖ sieht das Aus für die Toleranzfrist hingegen durchwegs positiv. "Aus unserer Sicht ist die neue viermonatige Zeitspanne vollkommen ausreichend. Die bisherige Möglichkeit der Überziehung war eine rein österreichische Regelung und es kam gerade während der Urlaubsfahrt oftmals zu Problemen mit ausländischen Behörden, wenn Österreicher im Ausland mit einem abgelaufenen Pickerl aufgehalten wurden", so Kumnig.