Seit 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Lebensmittel ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz: statt 10 Prozent nur noch 4,9 Prozent. Betroffen sind unter anderem Milch, Joghurt, Butter, Eier, Brot und Gebäck, Mehl, Nudeln, Reis, Speisesalz sowie bestimmtes Obst und Gemüse. Die Österreichische Nationalbank (OeNB) hat jetzt erste Daten dazu veröffentlicht, wie stark die Preissenkung tatsächlich bei den Konsumenten ankommt.
Für die Analyse hat die OeNB täglich Preise aus den Online-Shops der beiden größten heimischen Supermarktketten sowie eines reinen Online-Supermarkts ausgewertet. Verglichen wurden die Preise unmittelbar vor und nach dem 1. Juli.
Würde die Steuersenkung zur Gänze weitergegeben, müssten die betroffenen Produkte laut OeNB im Schnitt um 4,64 Prozent günstiger werden. Genau in diese Richtung zeigen die ersten Daten: Bei der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Lebensmittel wurde in der ersten Juliwoche tatsächlich eine Preissenkung beobachtet, die nahe an diesem Wert liegt.
Zum Vergleich zog die OeNB auch Produkte heran, die von der Steuersenkung nicht betroffen sind – etwa Roggenmehl statt Weizenmehl oder Essiggurken statt frischer Gurken. Bei diesen Vergleichsprodukten blieben die Preise größtenteils unverändert.
Die Steuersenkung betrifft laut OeNB rund 2,9 Prozent der Ausgaben eines durchschnittlichen Haushalts. Bleiben die aktuell beobachteten Preissenkungen den gesamten Juli über bestehen, würde die Nahrungsmittelinflation für diesen Monat um etwa 1 Prozentpunkt sinken.
Die allgemeine Inflationsrate würde im Juli um rund 0,15 Prozentpunkte niedriger ausfallen als ohne die Steuersenkung. Für das gesamte Jahr 2026 würde sich daraus ein Effekt von 0,075 Prozentpunkten ergeben – vorausgesetzt, die Preissenkungen bleiben dauerhaft bestehen.
Die genaue Abgrenzung, welche Lebensmittel unter die Steuersenkung fallen, ist laut OeNB komplex. Butter ist etwa nur dann begünstigt, wenn sie mindestens 80 Prozent Fett enthält – Joghurtbutter mit nur 68 Prozent Fett fällt daher nicht darunter.
Tiefgekühlter Blattspinat ist begünstigt, Cremespinat wegen der zugesetzten Milch oder Öl nicht. Bei Joghurt gilt: Grundsätzlich sind alle Sorten betroffen, ausgenommen sind nur Varianten mit Müsli. Ein Schokojoghurt ist also günstiger, ein Müsli-Joghurt nicht.
Auch bei Brot und Gebäck kommt es auf Details an. Enthält ein sonst begünstigtes Brot etwa Walnüsse, gilt weiterhin der höhere Steuersatz von 10 Prozent. Entscheidend sind zudem Grenzwerte beim Zucker- und Fettgehalt. Kipferl und anderes süßes Gebäck sind grundsätzlich von der Steuersenkung ausgenommen. Bei kombinierten Produkten wie einer Käsesemmel gilt insgesamt der höhere Steuersatz von 10 Prozent – werden Semmel und Käse getrennt verkauft, gilt für die Semmel hingegen der niedrigere Satz.
Die OeNB kündigt an, die Preisentwicklung sowie die Auswirkungen der Steuersenkung in den kommenden Wochen und Monaten weiter zu beobachten. Weitere Ergebnisse sollen im Rahmen neuer Konjunkturprognosen im Herbst 2026 präsentiert werden.