Die Bundesregierung will freiwilliges Arbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsalter attraktiver machen. Ab 2027 soll dafür die sogenannte Aktivpension eingeführt werden. Gleichzeitig plant die Regierung eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge, um die zweite Säule des Pensionssystems zu stärken.
Hintergrund der Maßnahmen ist laut Regierung der demografische Wandel. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sieht diesen als "einen der größten Bewährungsproben für den Wirtschaftsstandort Österreich."
"Wenn immer mehr Menschen in Pension gehen und gleichzeitig Arbeitskräfte fehlen, braucht es einen klaren Kurswechsel: Wir brauchen mehr Arbeitskräfte, mehr Arbeitsstunden und bessere Anreize für Leistung", so der Minister.
„Leistung muss sich lohnen – im Erwerbsleben und in der Pension.“Wolfgang HattmannsdorferWirtschaftsminister (ÖVP)
Der Anteil der über 65-Jährigen soll von derzeit rund 20 Prozent auf mehr als 27 Prozent im Jahr 2050 steigen. Während heute auf eine Person über 65 noch rund drei Erwerbstätige kommen, sollen es künftig nur noch zwei sein. Ohne qualifizierte Zuwanderung würden Österreich bis 2040 zudem rund 400.000 Arbeitskräfte fehlen.
Gleichzeitig werde insgesamt weniger gearbeitet. Österreich liege mit durchschnittlich 29,4 Wochenarbeitsstunden auf dem viertletzten Platz in der EU. Auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden sei in den vergangenen Jahren zurückgegangen.
Kernstück der Aktivpension ist ein steuerlicher Aktivitätsfreibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Das entspricht 1.250 Euro monatlich, die steuerfrei bleiben sollen. Zusätzlich entfällt für erwerbstätige Pensionisten künftig der eigene Beitrag zur Pensionsversicherung. Der Dienstgeberbeitrag bleibt bestehen. Auch Selbstständige nach GSVG, BSVG oder FSVG sollen entsprechend entlastet werden.
"Wir schaffen klare Anreize dafür, dass sich der Zuverdienst in der Pension lohnt. Mit dem steuerlichen Freibetrag und dem Entfall des Pensionsversicherungsbeitrags entlasten wir Erwerbstätige unmittelbar", erklärt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP). Weiterer Vorteil: Die wertvolle Erfahrung und Expertise älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibe dadurch länger am Arbeitsmarkt.
„Die wertvolle Erfahrung und Expertise älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt dadurch länger am Arbeitsmarkt.“Barbara Eibinger-MiedlFinanzstaatssekretärin (ÖVP)
Profitieren sollen drei Gruppen: Menschen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinausschieben, Personen, die bereits eine Alterspension beziehen und daneben weiterarbeiten, sowie Menschen in Teilpension, sofern sie nach Erreichen des Regelpensionsalters weiter erwerbstätig sind.
"Genau dafür steht die Aktivpension. Sie ist ein Paradigmenwechsel und ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu längerem Arbeiten. Wer freiwillig nach dem Regelpensionsalter weiterarbeitet, soll mehr Netto vom Brutto haben – mit bis zu 15.000 Euro im Jahr steuerfrei", so Hattmannsdorfer.
Weiter: "Und wir wollen, dass das Geld der Menschen künftig besser für sie arbeitet: gebündelt, effizienter und ertragreicher. Wer das neue System konsequent nutzt, kann seine Nettopension um rund 10 Prozent erhöhen. Das ist echte Entlastung und ein klares Signal: Leistung muss sich lohnen – im Erwerbsleben und in der Pension."
Wie stark die Entlastung ausfällt, hängt laut Regierung von Einkommen und Steuersituation ab. In den präsentierten Beispielen würde ein Krankenpfleger mit einer Bruttopension von 1.700 Euro und einem Zuverdienst von 500 Euro monatlich jährlich um 1.630 Euro profitieren. Würde er den Pensionsantritt aufschieben und stattdessen für 3.200 Euro brutto weiter Vollzeit arbeiten, läge der Vorteil bei 6.805 Euro pro Jahr.
Für eine Verkäuferin mit 2.000 Euro Bruttopension und einem Teilzeitverdienst von ebenfalls 2.000 Euro ergibt sich laut den Berechnungen ein jährlicher Vorteil von 7.668 Euro. Ein Industriearbeiter mit 2.400 Euro Bruttopension und 1.250 Euro monatlichem Zuverdienst würde um 6.099 Euro pro Jahr entlastet. Für eine Büroangestellte mit jeweils 3.000 Euro Bruttopension und Zuverdienst errechnet die Regierung einen jährlichen Vorteil von 8.296 Euro.