Was sich beim Pickerl ändert

Neue Regel in Österreich gilt für alle Autofahrer

Eine Veränderung des Kraftfahrrechts verlängert künftig die Pickerl-Intervalle: Neuwagen müssen erstmals nach vier Jahren zur Begutachtung.
Newsdesk Heute
13.07.2026, 19:59
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Für Autofahrer in Österreich gibt es eine große Änderung. Der Nationalrat hat am 6. Juli eine umfassende Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen. Kernstück ist eine Verlängerung der Intervalle für die Pickerl-Überprüfung.

Bisher gilt bei Pkw und Motorrädern die sogenannte 3:2:1-Regel. Die erste Überprüfung wird drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, die zweite nach weiteren zwei Jahren. Danach muss das Fahrzeug jedes Jahr begutachtet werden.

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Künftig gilt die 4:2:2:2:1-Regel. Das bedeutet: Die erste Begutachtung erfolgt vier Jahre nach der Erstzulassung. Danach muss das Fahrzeug im Abstand von jeweils zwei Jahren überprüft werden. Erst ab dem zehnten Jahr ist das Pickerl jährlich fällig.

Damit müssen Besitzer eines Neuwagens in den ersten zehn Jahren nur noch vier statt bisher sieben Mal zur Begutachtung. Die Regierung verspricht sich davon weniger Bürokratie und geringere Kosten für Autofahrer.

Vier Monate Zeit für Überprüfung

Neu geregelt wird auch der Zeitraum, in dem die Begutachtung durchgeführt werden kann. Nach Angaben des ARBÖ steht dafür künftig eine viermonatige Zeitspanne zur Verfügung. Eine zusätzliche Überziehung der Frist soll allerdings nicht mehr möglich sein.

Der Autofahrerklub bewertet die längeren Intervalle mit gemischten Gefühlen. Grundsätzlich seien niedrigere Kosten zu begrüßen. Die Erleichterung dürfe aber nicht auf Kosten der Verkehrssicherheit gehen.

ARBÖ warnt vor schweren Mängeln

Laut ARBÖ weisen rund zehn Prozent der Autos bereits in den ersten Jahren schwere Mängel oder sogar Mängel mit Gefahr in Verzug auf. Viele Schäden hätten nichts mit dem Alter des Fahrzeugs zu tun.

Als Beispiele nennt der Klub Sprünge in der Windschutzscheibe, beschädigte Reifen oder Probleme mit der Bremsanlage. Werden solche Mängel später entdeckt, könnten auch die notwendigen Reparaturen deutlich teurer werden.

Neben den Pickerl-Regeln bringt die Novelle weitere Änderungen. Werkstätten sollen von Dokumentationspflichten entlastet werden. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen angepasst.

Beschlossen wurde das Paket mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Grünen stimmten dagegen und warnten davor, dass schwere Fahrzeugmängel künftig zu spät entdeckt werden könnten.

Der ARBÖ fordert als nächsten Schritt ein digitales Pickerl, um Werkstätten und Autofahrern zusätzlichen Aufwand zu ersparen.

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