Die Zeit läuft: Beim Ausbau der erneuerbaren Energien kommt Österreich nur schleppend voran, während die EU klare Vorgaben macht. Spätestens bis kommenden Samstag (21. Februar) müssen die Mitgliedsstaaten sogenannte Beschleunigungszonen für Windkraft, Photovoltaik und Co. ausweisen. Doch hierzulande hakt es gewaltig.
Grundlage ist die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III. Sie hätte bereits 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das dafür nötige Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, kurz EABG, ist aber noch immer nicht beschlossen. Österreich ist säumig.
Auf Bundesebene wird der Entwurf derzeit zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. Laut Wirtschaftsministerium soll ein neuer Vorschlag "in den nächsten Wochen" in den Ministerrat kommen, so die APA. Laut Regierungsprogramm hätten EABG, Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Erneuerbares-Gas-Gesetz allerdings schon vor Sommer 2025 beschlossen sein sollen.
Brisant: Für das EABG braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Die Koalition ist daher auf Stimmen von Grünen oder FPÖ angewiesen. An genau diesem Quorum war bereits die Vorgängerregierung gescheitert.
Zusätzliche Erschwernis: Die Ausweisung der Beschleunigungszonen liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Der Bund kann sie rechtlich nicht zur Einhaltung der Frist zwingen. Kommt es zu Verzögerungen, droht dennoch dem Bund ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission.
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich warnt vor einem "Fleckerlteppich" und fordert ein starkes Bundesgesetz, um die Vorgaben einheitlich umzusetzen. Auch die Interessensvertretung Oesterreichs Energie drängt auf Tempo: Dem Ausbau der Erneuerbaren müsse endlich jenes überragende öffentliche Interesse zuerkannt werden, das er für Versorgungssicherheit und Wirtschaft längst habe.
Fakt ist: Die EU-Frist rückt näher - und wenn Österreich weiter zaudert, könnte aus dem Energieplan ein politisches Problem mit Brüssel werden.