Crans-Montana

Erst 86 min in Kraft – Gesetz könnte Gemeinde schützen

Nur wenige Minuten vor der verheerenden Brandkatastrophe in der Bar Le Constellation trat in Crans-Montana ein neues Gesetz in Kraft.
Newsdesk Heute
10.01.2026, 08:56
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In der Silvesternacht, exakt zu Beginn des neuen Jahres, wurde im Wallis ein neues kantonales Baugesetz gültig. Gerade einmal 86 Minuten später brach das Feuer in der Bar Le Constellation aus. 40 Menschen verloren dabei ihr Leben, 116 wurden zum Teil schwer verletzt. Wie "20 Minuten" berichtet, könnte das neue Gesetz entscheidend für die Frage sein, wer am Ende für den Schaden aufkommen muss.

Konkret: Aus dem bisherigen Artikel 25 im Walliser Baugesetz wurde Artikel 37, ergänzt um einen neuen Absatz. Dieser Absatz könnte die Gemeinde Crans-Montana im Fall einer Klage vor Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe schützen.

Neuregelung könnte für Brand entscheidend sein

Im neuen Artikel 37, Absatz 5, steht: "Die zuständige Behörde haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Bauherren und deren Vertreter gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen." Sollte diese Regelung zur Anwendung kommen, könnte die Gemeinde Crans-Montana tatsächlich von der Haftung für die Folgen des Brandes befreit werden.

Laut dem Rechtsanwalt und SVP-Nationalrat Pascal Schmid ist der neue Artikel 37 auf den Brandfall anwendbar, weil der Schaden entstanden ist, als das neue Gesetz bereits gegolten hat.

Haftungsfrage bleibt kompliziert

Ganz so einfach ist es aber nicht, wie der Anwalt erklärt: Es könne sein, dass die Gerichte einen "zusammengesetzten Tatbestand" sehen. "Die Gerichte könnten annehmen, das Schwergewicht liegt nicht beim Brand, sondern bei der fehlenden Aufsicht, die noch unter dem alten Recht passiert ist. Dann würde der Haftungsausschluss nicht greifen."

Außerdem könne man die Haftung nicht einfach auf die Betreiber der Bar abwälzen, sagt Schmid mit Verweis auf die Walliser Kantonsverfassung. Diese schreibt vor, dass Kanton und Gemeinden für Schäden haften, die ihre Mitarbeiter Dritten zufügen. Zivilrechtlich wären zwar die Betreiber verantwortlich, öffentlich-rechtlich aber die Gemeinde. "Das sind zwei getrennte Haftungen, die nebeneinanderstehen", so der Anwalt.

Behörde bleibt bei grober Fahrlässigkeit haftbar

Der Kanton Wallis stellt gegenüber dem "Blick" klar: Der neue Artikel 37 hebt die Haftung der Behörden nicht generell auf. Ziel des Gesetzes sei es, auf die Hauptverantwortung der Bauherrschaft hinzuweisen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt die Behörde weiterhin haftbar.

Und weiter: "Ob die Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt sind und wie das neue Baugesetz zeitlich angewendet wird, wird die laufende Untersuchung der Walliser Staatsanwaltschaft zeigen."

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