In beliebten europäischen Städten wie Barcelona, Paris oder Venedig ist der Konflikt um Ferienwohnungen schon lange spürbar: Wohnungen werden tageweise an Touristen vermietet, während Einheimische immer schwerer leistbaren Wohnraum finden.
Viele Kommunen haben deshalb bereits eigene Regeln für Ferienunterkünfte eingeführt. Nun hat auch die Europäische Union reagiert.
Die EU-Kommission stellte am Mittwoch (9. September) ihren Affordable Housing Act vor. Ziel ist es, Städten und Regionen mehr Möglichkeiten zu geben, auf angespannte Wohnungsmärkte zu reagieren und bezahlbaren Wohnraum zu schützen.
Wie reisenexclusiv.com berichtet, betrifft ein zentraler Punkt der neuen EU-Pläne Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb. Städte sollen unter bestimmten Voraussetzungen Ferienwohnungen stärker beschränken können, etwa wenn sie nachweislich zur Wohnungsnot beitragen.
Seit 2013 sind die Immobilienpreise in der EU um über 60 Prozent gestiegen, die Mieten im Schnitt um rund 20 Prozent. Gleichzeitig nahmen die Onlinebuchungen von Kurzzeitunterkünften zwischen 2018 und 2024 um 93 Prozent zu.
Die EU macht jedoch nicht allein Ferienwohnungen für die Wohnungskrise verantwortlich – auch fehlender Neubau und gestiegene Baukosten spielen eine Rolle. Dennoch können Kurzzeitvermietungen gerade in beliebten Destinationen das Problem verschärfen.
Ein pauschales Verbot von Ferienwohnungen in der EU ist nicht geplant. Stattdessen legt die Kommission Kriterien fest, nach denen Behörden Gebiete mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt bestimmen und dort gezielt Maßnahmen setzen können. Entscheidend sind das Verhältnis zwischen Immobilienpreisen und Einkommen sowie weitere Faktoren wie Bevölkerungswachstum oder nachweisbarer Druck durch Kurzzeitvermietungen.
Können Kommunen belegen, dass Kurzzeitvermietungen die Verfügbarkeit oder Bezahlbarkeit von Wohnraum stark beeinträchtigen, sind gezielte Einschränkungen möglich. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig und auf das betroffene Gebiet zugeschnitten sein. Wer nur gelegentlich die eigene Wohnung an Urlauber vermietet, soll von den Beschränkungen grundsätzlich ausgenommen bleiben.
Für Reisende ändert sich zunächst nichts. Die EU begrenzt die Anzahl der Airbnb-Wohnungen nicht direkt, schafft aber die Grundlage für schärfere Eingriffe durch Städte und Regionen.
Bis die neuen Regeln tatsächlich greifen, müssen zunächst das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten beraten. Langfristig kann es aber bedeuten, dass in beliebten Städten oder Ferienregionen weniger Ferienwohnungen verfügbar sind.
Seit dem 20. Mai 2026 gelten bereits Regeln, die den Markt transparenter machen sollen. Plattformen wie Airbnb müssen Behörden Daten darüber liefern, wie oft Unterkünfte vermietet werden und wie viele Gäste dort übernachten.
Auch die Registrierung der Unterkünfte spielt eine wichtige Rolle: Gastgeber müssen ihre Wohnung anmelden und eine Registrierungsnummer erhalten, die auch im Inserat erscheinen muss. Angebote ohne gültige Nummer können entfernt werden.
Der neue Affordable Housing Act soll noch einen Schritt weitergehen: Er regelt, unter welchen Bedingungen Städte und Regionen Kurzzeitvermietungen tatsächlich beschränken dürfen. Besonders Ferienorte und touristisch gefragte Regionen könnten betroffen sein.
Gegenwind kommt von der Plattformwirtschaft: Der Verband CCIA warnt, zu strenge Regeln könnten auch private Gastgeber treffen und Regionen schaden, die vom Tourismus leben. Tourismusforscher Jürgen Schmude hält die Pläne dennoch für richtig. Im Gespräch mit WDR 5 sagte er: „Ich bin für Nachhaltigkeit, bin für Umweltschutz, steige aber fünfmal im Jahr in den Flieger.“
Mit der Vorstellung des Vorschlags sind die neuen Regeln noch nicht beschlossen. Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten müssen noch darüber beraten.
Für deinen nächsten Städtetrip ändert sich also vorerst nichts. Langfristig könnten die Maßnahmen aber dafür sorgen, dass das Angebot an Ferienwohnungen – besonders in beliebten Destinationen – kleiner wird.