Im Fall der getöteten Stefanie P. gibt es eine neue Entwicklung. Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten der Frau Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht. Das geht aus einer entsprechenden Aussendung am Montag hervor.
Dem 31-jährigen Slowenen wird vorgeworfen, Stefanie P. am 23. November 2025 in Graz vorsätzlich getötet zu haben. Laut Anklage soll er seine ehemalige Lebensgefährtin intensiv gewürgt und ihr Stich- und Schnittwunden am Hals zugefügt haben.
Anschließend soll er Stefanie P. in einen Reisekoffer gezwängt haben. Danach soll der 31-Jährige die Leiche mit seinem Auto von Graz nach Slowenien gebracht und dort in einem abgelegenen Waldstück vergraben haben.
Zum Mordvorwurf bekennt sich der bisher gerichtlich unbescholtene Angeklagte nicht schuldig. Er gibt allerdings zu, die Leiche nach Slowenien gebracht und dort vergraben zu haben.
Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen dem 31-Jährigen zehn bis 20 Jahre oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.
Auch der Bruder und der Stiefvater des Angeklagten waren zunächst ins Visier der Ermittler geraten. Sie standen im Verdacht, dem 31-Jährigen beim Transport und Vergraben der Leiche geholfen zu haben.
Die Ermittlungen gegen die beiden Slowenen wurden in Österreich jedoch eingestellt. Es hätten sich keine Hinweise auf entsprechende Handlungen der Männer in Österreich ergeben. Zudem fallen die mutmaßlichen Handlungen in Slowenien nicht unter die österreichische Gerichtsbarkeit.
Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.