Messerstiche

Sohn (11) getötet – Mutter steht jetzt vor Gericht

Eine 39-Jährige soll ihren elfjährigen Sohn in Leoben mit mehreren Messerstichen getötet haben. Am Montag steht sie wegen Mordes vor Gericht.
Österreich Heute
21.09.2026, 09:44
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Am Montag muss sich eine 39-jährige Frau vor dem Straflandesgericht Leoben verantworten. Sie soll Anfang des Jahres ihren eigenen, elf Jahre alten Sohn getötet haben.

Die Tat soll sich am 30. Jänner am frühen Nachmittag in einer Wohnung in Leoben ereignet haben (Foto oben). Laut Anklage fügte die Frau ihrem Sohn mehrere Messerstiche zu. Der Elfjährige starb.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Nach der Tat soll die 39-Jährige versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen, "Heute" berichtete. Sie verständigte allerdings auch die Rettung. Noch am Tatort wurde die Frau festgenommen.

Mutter gestand die Tat

Im Zuge des Pflichtverhörs legte die Beschuldigte ein Geständnis ab. Andreas Riedler, Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Leoben, erklärte dazu im ORF: „Die Angeklagte wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft Leoben in die Justizanstalt eingeliefert. Im Zuge des Pflichtverhörs hat sie gestanden, ihren elfjährigen Sohn getötet zu haben."

Erzähle uns deine Story!

Wurde dir eine Beihilfe gestrichen? Kannst du dir das Leben kaum mehr leisten? Ist dir gerade etwas besonders Trauriges, Witziges oder Erstaunliches geschehen? Bewegt dich ein anderes Thema? Bist du der Meinung, dass deine Geschichte erzählt werden sollte? Dann melde dich bei uns unter [email protected]. Denn deine Story ist uns wichtig!Mail an uns

Zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig

Nach der Tat wurde auch der Gesundheitszustand der 39-Jährigen genau untersucht. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob Alkohol oder andere Substanzen eine Rolle gespielt haben könnten.

„Durch die toxikologische Untersuchung konnte weder eine Alkoholisierung noch die Einnahme von anderen bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen durch die Angeklagte nachgewiesen werden. Das psychiatrische Sachverständigengutachten ergab, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war", so Riedler.

Der 39-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft. Das Urteil wird noch am Montag erwartet.

red,21.09.2026, 09:44
Mehr zum Thema