Aktuelle Enthüllungen rund um gefälschte E-Mails sorgen für Wirbel in der Causa Karl-Heinz Grasser. Offenbar sollte versucht werden, das bereits rechtskräftige Urteil gegen den Ex-Finanzminister in der Buwog-Affäre durch Diskreditierung der damaligen Richterin zu Fall zu bringen – anhand von Mails, die sich inzwischen als Fake herausstellten.
Jetzt gehen Grassers Verteidiger Manfred Ainedter, Dieter Böhmdorfer und Norbert Wess in die Offensive. In einer ausführlichen Stellungnahme weisen sie den Eindruck zurück, Grassers Anwälte hätten mit gefälschten Nachrichten das Buwog-Verfahren kippen wollen.
Zentrale Botschaft der Top-Anwälte: Sie seien selbst einem Mann aufgesessen, der seine Geschichte über Monate hinweg mit großer Überzeugung und zahlreichen Details präsentiert habe. Und: Die Verteidiger hätten die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem angeblichen Insider auch um einen Betrüger handeln könnte.
Der Hintergrund: Am 25. März 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof Grassers Verurteilung in wesentlichen Punkten. Die ursprünglich achtjährige Haftstrafe wurde auf vier Jahre reduziert.
Nur wenige Tage später, Ende März 2025, meldete sich laut Darstellung der Verteidiger Michael B. zunächst schriftlich bei Grassers Anwälten. Zuvor sei er keinem von ihnen bekannt gewesen. Es habe in der Folge zahlreiche persönliche mehrstündige Gespräche mit dem Mann gegeben.
Michael B. habe sich als Insider präsentiert und behauptet, Hinweise auf eine Befangenheit der damaligen Buwog-Richterin Marion Hohenecker zu haben. Er soll erklärt haben, entsprechende E-Mails technisch rekonstruieren zu können. Die Nachrichten seien echt, versicherte er laut den Anwälten immer wieder. Auch eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung legte er vor.
Monatelang habe man versucht, die Angaben des Mannes zu überprüfen, so die Grasser-Verteidiger. Dafür seien auch Hilfskräfte und ein EDV-Sachverständiger beigezogen worden.
Als die Anwälte schließlich die Staatsanwaltschaft einschalteten, hätten sie keineswegs verschwiegen, dass an der Geschichte etwas faul sein könnte. Im Gegenteil: In der Sachverhaltsdarstellung sei ausdrücklich eine zweite Variante angeführt worden – nämlich, dass Michael B. ein Betrüger sein und die Verteidigung täuschen könnte.
Alle übergebenen E-Mails, Michael B.s erstes Schreiben und die eidesstattliche Erklärung seien den Ermittlern zur Verfügung gestellt worden. "Keine einzige Unterlage" sei zurückgehalten worden, betonen die Anwälte.
Die Staatsanwaltschaft nahm die Vorwürfe gegen Richterin Hohenecker unter die Lupe. Am 31. Juli 2026 wurde dieses Verfahren eingestellt. Laut Einstellungsbegründung hatten sich die Anschuldigungen gegen die Richterin nicht erhärtet. Vielmehr führten die Ermittlungen zu gefälschten E-Mails und einer unrichtigen eidesstattlichen Erklärung. Gegen den mutmaßlichen Urheber wird wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren Betrugs ermittelt.
Der Mann wurde im Mai 2026 festgenommen. Laut den Ermittlungen soll er die vermeintlichen Beweise selbst hergestellt haben. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Besonders entschieden wehren sich Grassers Verteidiger gegen den Verdacht, sie könnten Michael B. zu falschen Aussagen oder gar zur Herstellung gefälschter E-Mails gedrängt haben.
"Zu keiner Zeit" sei auf den Mann eingewirkt worden, Unwahrheiten zu behaupten oder E-Mails zu fälschen, heißt es. Michael B. habe vielmehr selbst immer wieder darauf bestanden, dass seine Angaben stimmen. Auch gegenüber Ermittlern habe er seine Geschichte zunächst als Zeuge unter Wahrheitspflicht wiederholt.
Dass der Mann später als Beschuldigter eine andere Version schilderte und behauptete, von Anwälten unter Druck gesetzt worden zu sein, weisen Ainedter, Böhmdorfer und Wess zurück. Diese Darstellung sei "frei erfunden".
Auch bei den Geldflüssen widerspricht die Verteidigung. Michael B. soll ausgesagt haben, insgesamt rund 22.500 Euro von Wess erhalten zu haben. Die Anwälte bestreiten diese Darstellung. Laut ihrer Stellungnahme habe der Mann gleich zu Beginn erklärt, einen Auslagenersatz für technisches Equipment zu benötigen. Ein Honorar würde er vorerst nicht verlangen, habe Michael B. betont, stellen die Anwälte klar.
Kritik an dem Versuch, trotz rechtskräftiger Verurteilung Grassers weitere rechtliche Schritte zu setzen, weisen die Anwälte zurück. Die Bekämpfung eines rechtskräftigen Urteils mit den gesetzlich vorgesehenen Mitteln sei das Recht jedes Bürgers und kein Widerstand gegen die Justiz.