Walter wurde zur Frau

Fall Waltraud – Richter nimmt Ex-Bordellchef ins Verhör

Walter P. (61) kämpft vor Gericht um seinen weiblichen Geschlechtseintrag. Jetzt sorgten Aussagen über frühere TV-Interviews für Aufsehen.
03.11.2026, 15:25
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Aus Walter wurde Waltraud, dann wieder Walter – und jetzt will Waltraud erneut als Frau anerkannt werden. Der ungewöhnliche Fall um den früheren Wiener Bordellbetreiber Walter P. (61) ging am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Wien in die nächste Runde. Dort musste sich die wegen NS-Wiederbetätigung verurteilte Ex-Rotlichtgröße unangenehmen Fragen stellen. Besonders brisant: Frühere Aussagen über die Motive für die Geschlechtsänderung will Waltraud offenbar nicht ernst gemeint haben.

Der Fall hatte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Walter P. ließ seinen Geschlechtseintrag auf weiblich ändern und nannte sich fortan Waltraud. In einem TV-Interview hatte der frühere Bordellbetreiber erklärt, die Justiz damit ärgern zu wollen. Auch ein früherer Pensionsantritt und die Unterbringung in einem Frauengefängnis waren Thema.

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Doch vor Gericht klang das am Dienstag anders. Auf die Frage des Richters, der Waltraud mit Frau P. ansprach, ob er mitder Änderung tatsächlich die Justiz ärgern wollte, kam ein überraschendes "Nein". Die damalige Aussage sei gefallen, "weil es besser klingt".

"Ich hab diese Lawine nicht erwartet", sei sie überrascht von vielen Zeitungsberichten gewesen. Gleichzeitig beklagte sie, dass ihr von den Medien Aussagen in den Mund gelegt worden seien – ein eher verzweifelt wirkender Versuch, die tatsächlichen Motive vor dem Richter zu verschleiern.

Teile der Verhandlung – als es um den höchstbpersönlichen Lebensbereich von Waltraud ging – fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Vier Gutachten – Richter will Klarheit

Die Vorgeschichte der Geschlechter-Posse reicht bis ins Jahr 2024 zurück. Damals scheiterte ein erster Versuch, den Geschlechtseintrag ändern zu lassen. In einem weiteren Verfahren wurde ein privater psychiatrischer Befund vorgelegt. Damit gelang schließlich die Änderung auf weiblich.

Nach einem Interview mit "Krone TV" kamen bei der Stadt Wien allerdings Zweifel auf. Die Behörde sammelte Medienberichte und leitete ein Verfahren zur Berichtigung des Geschlechtseintrags ein. Mit Bescheid vom 31. Dezember wurde die Eintragung wieder auf männlich geändert.

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Waltraud legte dagegen Beschwerde ein. Mittlerweile liegen dem Gericht vier Gutachten beziehungsweise Befunde vor, die im Verfahren eine Rolle spielen. Der Richter machte deutlich, dass er nicht immer neue Unterlagen produzieren lassen möchte: "Wir müssen nicht mehr und mehr Papier produzieren, ich möchte mich mit Ihnen unterhalten".

Nur 30 Minuten bei Psychiaterin

Diskutiert wurde auch, wie aussagekräftig die psychiatrischen Untersuchungen tatsächlich sind. Ein Gespräch mit einer Psychiaterin soll lediglich 30 Minuten gedauert haben. Anschließend wurde ein Computertest durchgeführt.

Im Verfahren wurden von Melanie Kolar von der Kanzlei Rast/Musliu, die Waltraud vertrat, zudem Zweifel an der Qualifikation der Amtsgutachterin geäußert, die ansonsten hauptsächlich Gutachten im Zusammenhang mit Waffenpässen erstellt.

Der Richter stellte klar, worauf es aus seiner Sicht ankommt: "Es ist eine Sachverhaltsfrage ob es eine Transidentität gibt". Dabei sei auf jeden Fall nicht das äußere Erscheinungsbild entscheidend. Vielmehr müsse geprüft werden, wie schlüssig die vorliegenden Gutachten sind und was die wirkliche Geschlechtsidentität des Beschwerdeführers sei.

Waltraud ist stolz auf Auswirkungen

Trotz des Wirbels sieht Waltraud auch positive Folgen der Affäre. "Ich bin stolz darauf, dass ich es anderen Menschen leichter gemacht habe", erklärte sie vor Gericht. Als Verfechterin der Transcommunity wollte sie sich allerdings nicht bezeichnen. Auch die Frage, ob sie eine gute Schauspielerin sei, wurde gestellt. Die Antwort: "Weiß ich nicht, aber ich bin nicht auf den Mund gefallen."

Noch offene Haftstrafe

Für Waltraud steht auch strafrechtlich einiges auf dem Spiel. Die ehemalige Rotlichtgröße wurde unter anderem wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt. Hinzu kommen weitere offene Strafen.

Die Haft soll nach dem Willen der Verteidigung nicht in einer Gefängniszelle, sondern mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest verbüßt werden. Auch darüber läuft ein eigenes Verfahren. Am Verwaltungsgericht Wien geht es hingegen ausschließlich um die Frage, ob die Stadt den weiblichen Geschlechtseintrag rechtmäßig rückgängig gemacht hat. Ein Urteil soll schriftlich in den nächsten Wochen erfolgen.

ct, Akt. 03.11.2026, 16:34, 03.11.2026, 15:25
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