Böse Überraschung für eine Nachmittagsbetreuerin aus dem Bezirk Gänserndorf: Eigentlich war die Verlängerung ihres befristeten Dienstvertrags bereits geplant. Doch nachdem die Frau ihrem Arbeitgeber mitgeteilt hatte, dass sie schwanger ist, sollte ihr Vertrag plötzlich doch nicht verlängert werden.
Die Betroffene wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer (AK) in Gänserndorf. Dort vermutete man eine Diskriminierung aufgrund der Schwangerschaft und wurde aktiv.
Die Arbeiterkammer forderte eine Verlängerung des Dienstvertrags bis zum Beginn des Mutterschutzes sowie eine Entschädigung für die betroffene Arbeitnehmerin.
Mit Erfolg: Im Rahmen eines Vergleichs wurde vereinbart, dass die Frau bis zum Beginn ihres Mutterschutzes weiterbeschäftigt wird. Sie erhält ihr volles Gehalt, muss dafür aber nicht mehr arbeiten.
Besonders auffällig sei laut Arbeiterkammer, dass ausgerechnet die Schwangere keine Vertragsverlängerung erhalten sollte. "Die Dienstnehmerin hat mit 15 weiteren Personen begonnen, ist aber die Einzige, die nicht verlängert wurde", erklärt AK-Bezirksstellenleiter Robert Taibl.