Nach 44 Jahren im selben Betrieb war für zwei Einzelhandelskauffrauen aus dem Bezirk Melk Schluss. Doch bei ihrer Kündigung wartete die nächste unangenehme Überraschung: Bei der Abfertigung sollen laut Arbeiterkammer Niederösterreich Tausende Euro gefehlt haben.
Die beiden Frauen waren bereits viele Jahre im Unternehmen beschäftigt, als ihr Betrieb vor rund 17 Jahren übernommen wurde. Im Zuge dieser Übernahme wechselten sie vom System "Abfertigung alt" zur "Abfertigung neu".
Ihre bis dahin erworbenen Ansprüche aus der Abfertigung alt wurden laut AK jeweils auf einem Sparbuch hinterlegt. Dort sollten die entsprechenden Beträge für die beiden langjährigen Mitarbeiterinnen gesichert sein.
Als die Frauen nach insgesamt 44 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wurden, tauchten in ihren Endabrechnungen allerdings exakt jene Summen auf, die Jahre zuvor auf den Sparbüchern hinterlegt worden waren.
Das Problem: Laut Arbeiterkammer wurden dabei weder die zwischenzeitliche Gehaltsentwicklung noch die steuerliche Behandlung entsprechend berücksichtigt.
"Das ist, wie wenn du Geld auf der Bank hast und diese Summe nach 17 Jahren unverzinst wiederkriegst", erklärt AK-Bezirksstellenleiter Peter Reiter.
Die beiden Arbeitnehmerinnen wandten sich deshalb an die Arbeiterkammer. "Wir haben den Fall geprüft und beim Dienstgeber interveniert", so Reiter.
Die Intervention hatte Erfolg. Der Arbeitgeber besserte die Endabrechnungen nach und zahlte den beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen insgesamt 23.700 Euro zusätzlich aus. Eine der beiden Einzelhandelskauffrauen erhielt laut AK eine Nachzahlung von 14.000 Euro, die zweite bekam weitere 9.700 Euro.
Damit konnten die beiden Frauen nach ihrem jahrzehntelangen Arbeitsverhältnis ihre aus Sicht der Arbeiterkammer noch offenen Ansprüche doch noch durchsetzen.