Tragischer Tod von Ärztin

Fall Kellermayr – Freispruch und Verfahrenseinstellung

Im Fall Kellermayr wurde nach dem Freispruch in Wels nun auch das Verfahren in Deutschland gegen den Mann eingestellt.
Newsdesk Heute
25.09.2025, 11:48
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Der Todesfall Kellermayr beschäftigt Österreich und auch Deutschland seit der Pandemie. Nach dem Freispruch eines Deutschen vom Vorwurf der gefährlichen Drohung mit Suizidfolge im Fall der Ärztin Lisa-Maria Kellermayr hat die Generalstaatsanwaltschaft München das Verfahren gegen ihn jetzt ebenfalls eingestellt.

Die deutschen Ermittler begründen ihre Entscheidung damit, dass der Mann, der die Ärztin vor ein "Volkstribunal" stellen wollte, aus seiner eigenen, "irrigen" Sicht nur mit einem Verfahren "vor künftigen, dann rechtmäßigen Gerichten" gedroht habe.

Lisa-Maria Kellermayr war mutmaßlich aus der Impfgegner-Szene heftig im Internet bedroht worden. Im Sommer 2022 nahm sie sich das Leben. Während ein bis heute unbekannter Täter unter dem Namen "Claas" mit grausamen Fantasien von Folter und Mord drohte, schickte ein Deutscher unter seinem echten Namen E-Mails und Nachrichten auf Twitter (heute X) an Kellermayr. Darin kündigte er an, sie wegen ihrer Aussagen zu Corona vor ein "Volkstribunal" zu stellen und "auf die Anklagebank und dann sicher ins Gefängnis" zu bringen.

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Landesgericht Wels: Freispruch

Der damals 61-jährige Deutsche musste sich im Frühling vor dem Landesgericht Wels verantworten. Der Vorwurf: gefährliche Drohung mit Suizidfolge. Das Gericht sprach ihn rechtskräftig frei. Nach Ansicht des Gerichts war nicht erwiesen, dass seine Nachrichten mitursächlich für den Suizid der Ärztin waren. Für den Straftatbestand einer "gewöhnlichen" gefährlichen Drohung aus Deutschland wären ohnehin die deutschen Behörden zuständig, erklärte die Richterin in Wels damals.

Beim Prozess bestritt der Mann seine Nachrichten gar nicht – beziehungsweise ließ sie nicht von seinen Anwälten bestreiten. Er selbst äußerte sich kaum. Aus seiner Sicht war es nur ein Streitgespräch, schließlich antwortete ihm Kellermayr immer wieder. Die Verteidigung sagte, mit "Volkstribunal" habe er den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gemeint.

Verfahren in München eingestellt

Nachdem der Freispruch in Wels rechtskräftig war, übernahmen die deutschen Behörden. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte mit, dass das Verfahren gegen den 61-Jährigen nun auch in Deutschland "aus tatsächlichen Gründen" eingestellt wurde.

"Grundsätzlich erfüllten die gegenständlichen Äußerungen nach Auslegung der Generalstaatsanwaltschaft München den Tatbestand der Bedrohung und enthielten Ankündigungen, die Geschädigte ohne rechtmäßiges Verfahren für längere Zeit einzusperren", so die Generalstaatsanwaltschaft.

Aber unter Berücksichtigung eigener und der Welser Erkenntnisse "musste im Ergebnis jedoch davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte nach seiner – wenn auch irrigen – Vorstellung diese Bedeutung so nicht beabsichtigt hatte. Vielmehr ging er – irrig – davon aus, dass er gerade nicht mit rechtswidrigen Taten drohen würde, sondern dass der Geschädigten Verfahren vor künftigen, dann rechtmäßigen Gerichten bevorstünden". Dem Beschuldigten konnte damit kein Vorsatz nachgewiesen werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 25.09.2025, 11:48
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