Budget von 50.000 Euro

Für Einkommensschwache – so hilft Stiftung

Die Armen- und Bürgerspitalstiftung unterstützt heuer Hilfsbedürftige in akuter Notlage mit 50.000 Euro.
Victoria Carina  Frühwirth
06.02.2026, 15:00
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Wenn das Geld kaum noch für das Nötigste reicht, springt in Wiener Neustadt eine traditionsreiche Einrichtung ein. Die gemeinnützige Armen- und Bürgerspitalstiftung der Stadt unterstützt Menschen in akuten Notlagen, Bedürftige sowie Personen mit besonderen Bedürfnissen.

Das Budget von 50.000 Euro stammt aus Erträgen der Stiftung, etwa aus Vermietung, Verpachtung, Forstwirtschaft und der Veranlagung von Finanzvermögen.

Tradition der Bürgerhilfe

"Die Wiener Neustädter Armen- und Bürgerspitalstiftung hat eine lange Tradition. Unsere Aufgabe ist es, das Vermögen der Stiftung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglichst gewinnbringend zu verwalten."

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Und weiter: "Je größer somit der erwirtschaftete Gewinn ist, desto höher ist die finanzielle Stütze, die seitens der Armen- und Bürgerspitalstiftung geleistet werden kann", erklären VP-Bürgermeister Klaus Schneeberger, Stadträtin Sabine Bugnar und Sozialstadtrat LAbg. Philipp Gerstenmayer.

Hier sind die Bedingungen

Unterstützung beantragen können EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Wiener Neustadt, die sich in einer akuten Notlage befinden oder als bedürftig gelten. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte die jeweils geltenden Einkommensgrenzen zur Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe nicht überschreiten.

Die finanzielle Hilfe ist gestaffelt. Erwachsene können bis zu 500 Euro pro Jahr erhalten, für Kinder sind maximal 200 Euro vorgesehen. In Mehrpersonenhaushalten liegt die Obergrenze bei 1.600 Euro jährlich.

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Beratungsgespräche und Dokumente benötigt

Abgewickelt wird die Unterstützung über das Sozialservice der Stadt Wiener Neustadt im Neuen Rathaus am Neuklosterplatz. Beratungsgespräche und Anträge sind nur nach Terminvereinbarung möglich, entweder telefonisch oder per E-Mail.

Für die Prüfung der Anträge sind unter anderem Meldezettel, Einkommensnachweise, Mietunterlagen sowie Nachweise über Sparvermögen und aktuelle Kontoauszüge erforderlich. Mit der Ausschüttung der Mittel soll gezielt jenen geholfen werden, die unbürokratisch finanzielle Unterstützung dringend benötigen.

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