Eine Überwachungskamera wurde nach einer Schlagerparty in einem Unterkärntner Lokal zum entscheidenden Beweismittel. Die Aufnahmen zeigen, wie ein 23-jähriger Gast eine schlafende Kellnerin sexuell missbrauchte und anschließend Bargeld stahl.
Vor Gericht beteuerte der bisher unbescholtene Angestellte laut "Kronen Zeitung": "Ich bin nicht so ein Mensch". Der 23-Jährige ist bei der Landjugend engagiert und hilft zu Hause seiner betagten Urlioma.
Die Feier hatte bis in die frühen Morgenstunden gedauert. Auch die 48-jährige Kellnerin hatte wegen der guten Stimmung das eine oder andere Glas mitgetrunken. Irgendwann konnte sie nicht mehr. "Ich war so müde", wird die Frau in der Tageszeitung zitiert.
Nachdem die anderen Gäste gegangen waren, schlief sie an der Theke tief ein. Dabei bemerkte sie nicht, dass sich noch ein Gast im Lokal befand.
Was danach passierte, wurde von der Überwachungskamera festgehalten. "Er hat ihr die Strumpfhose und die Unterwäsche heruntergezogen und sie sexuell missbraucht", schildert die Staatsanwältin laut "Krone".
Der sexuelle Missbrauch ereignete sich zunächst an der Theke. Als sich die Frau später auf eine Bank legte, kam es dort zu einem weiteren Übergriff, heißt es in dem Bericht.
Danach durchsuchte der Mann auch noch Schubladen. Er fand eine Kellnerbrieftasche und nahm daraus einige Hundert Euro Bargeld.
Bei der Verhandlung wurden die Videoaufnahmen abgespielt. Der Angeklagte wollte die Sequenzen selbst nicht mehr ansehen und blickte zu Boden.
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"Es tut mir leid, ich verstehe das selbst nicht. Ich habe Alkohol getrunken, und natürlich soll Alkohol keine Entschuldigung sein", erklärte der 23-Jährige laut "Kronen Zeitung".
Nachdem der Richter auf die Möglichkeit einer Wiedergutmachung hingewiesen hatte, bot der Angeklagte seinem Opfer 1.000 Euro an. Verteidigt wurde er von Philipp Tschernitz.
Der 23-Jährige wurde wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen schuldig gesprochen. Eine unbedingte Haftstrafe erhielt er nicht.
Aufgrund seines hohen Einkommens wurde der Tagsatz mit 60 Euro festgesetzt. Bei 360 Tagsätzen ergibt das eine Geldstrafe von 21.600 Euro. Zusätzlich wurde ein Jahr bedingt nachgesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Strafrahmen für das angeklagte Delikt reicht bis zu zehn Jahre Haft. "Es liegt ein schweres Verbrechen vor, aber Sie waren reumütig geständig, daher hält der Schöffensenat das für ausreichend", begründete Richter Gernot Kugi laut "Krone" die Entscheidung.