"Differenzierung unzulässig"

Gastpatienten-Streit – Gutachten sorgt für Zündstoff

Ein vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds in Auftrag gegebenes Gutachten spricht eine klare Sprache: Das Land Wien verstoße gegen das Gesetz.
Niederösterreich Heute
06.11.2025, 19:26
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Der Gastpatienten-Streit spitzte sich zuletzt zu. Wien klagt über extreme Kosten – rund 610 Millionen Euro soll die Bundeshauptstadt pro Jahr für niederösterreichische oder burgenländische Patienten ausgeben müssen.

Das Land NÖ argumentiert, dass täglich Hunderttausende Niederösterreich nach Wien pendeln, und hier das System am Laufen halten.

Ein neues Gutachten sorgt nun für zusätzliche Brisanz. In dem vom NÖ Gesundheits- und Sozialfonds beauftragten Gutachten heißt es etwa: "Durch die Differenzierung bei der Aufnahme von "eigenen" Patienten und Gastpatienten im Wr KAG bzw bei dessen Vollziehung verstößt das Land Wien gegen das KAKuG als Bundesgrundsatzgesetz, konkret gegen die Vorgaben in dessen § 29."

"Steht einer Benachteiligung entgegen"

An anderer Stelle heißt es: "Das Krankenanstaltenrecht des Bundes steht einer Benachteiligung inländischer Gastpatienten bei der Aufnahme in Krankenanstalten zum Zweck elektiver Behandlungen grundsätzlich entgegen", es dürfe daher nicht vorgesehen werden, "dass Patienten abgelehnt oder bei der Terminvergabe (...) benachteiligt werden, weil sie nicht im Bundesland der Krankenanstalt ihren Wohnsitz haben."

Und: "Die Art 15a-Vereinbarung sieht keine Verpflichtung bzw (auch nur) Ermächtigung zur Änderung der bundesgrundsatzgesetzlichen Bestimmungen über die Aufnahmepflichten gemeinnütziger Krankenanstalten vor. Aus § 29 KAKuG ergibt sich jedoch unzweifelhaft, dass bei im Inland ansässigen Patienten eine Differenzierung nach dem Wohnort bei der Aufnahme in eine gemeinnützige Krankenanstalt unzulässig ist."

FPÖ-Landesrat Martin Antauer dazu: "Das Vorgehen von Wien ist rechtswidrig, wie man aus dem Gutachten klar entnehmen kann. Im roten Wien wird die eigene Bevölkerung aus den Spitälern ausgesperrt. Die Wiener SPÖ arbeitet somit gegen die eigenen Landsleute, während eine wachsende Zahl an Asylanten eine All-Inclusive-Versorgung genießen darf."

{title && {title} } red, {title && {title} } 06.11.2025, 19:26
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen