Die Beziehung eines 29-Jährigen mit einer Frau mit indischen Wurzeln stand von Anfang an unter keinem guten Stern: Treffen waren aufgrund der unterschiedlichen Religionszugehörigkeit – er Muslim, sie Hindu – nur geheim möglich, dazu gab es Eifersüchteleien – Drohungen und Blockierungen auf Facebook und WhatsApp inklusive. Schlussendlich wurde der Mann aus Pakistan (29) von seiner Ex-Freundin aus Wien-Donaustadt angezeigt. Das brachte ihn nun wegen Nötigung und gefährlicher Drohung auf die Anklagebank am Wiener Landl.
"Ich bringe dich und auch mich selbst um – hör auf mich zu blockieren", soll er der Frau im Vorjahr am Telefon gedroht haben. Sie hatte ihn zuvor auf Social Media blockiert. "Ich war in Pakistan, wir hatten Streit", erklärte der Angeklagte. "Sie provozierte mich und drohte, mit einem anderen Mann ins Bett zu gehen." Die Drohung sei im Affekt passiert, er habe es nicht ernst gemeint. "Ich hätte das nie gemacht, wir hatten eine gute Beziehung."
Doch die Realität dürfte etwas anders ausgesehen haben. "Sie warf mir vor, ich würde sie betrügen!" Immer wieder soll die Frau das Handy des Mannes kontrolliert haben. "Ihr Bruder löschte Fotos, Videos und Chats mit ihr von meinem Handy", empörte sich der Angeklagte.
Probleme gab es auch, als der Mann seine Freundin in einen Hindu-Tempel in Traiskirchen (NÖ) begleitete. "Ich hätte nicht dort sein dürfen, weil ich Muslim bin. Wir wurden gesehen, das war eine große Sache", erklärte er der Richterin am Landl. "Ich war in 1,5 Jahren nie bei ihr Zuhause." Treffen waren nur geheim in Airbnb-Apartments möglich, weil die Eltern der beiden nichts von der Beziehung wussten.
Auch bei diesen Dates kam es zu Streitigkeiten. So soll die Frau gedroht haben, aus einem Fenster im dritten Stock zu springen. "Sie meinte, ich hätte sie betrogen. Ich habe sie angefleht, es nicht zu tun." Laut Anklage soll er sie am Hals gepackt und mit dem Umbringen bedroht haben.
Vor Gericht stritt der Angeklagte das vehement ab, bekannte sich "nicht schuldig". Sie haben sich beide nichts geschenkt", führte der Verteidiger des 29-Jährigen aus. Die Richterin sah das ähnlich – Freispruch, bereits rechtskräftig.