Kriminelle Vereinigung, Veruntreuung, schwerer Betrug – die Liste der Anklagepunkte gegen drei Angeklagte (32, 34, 31 Jahre) am Wiener Landl war Mittwoch (17.2.) lange. Die Verdächtigen fuhren bei der Verhandlung mit Star-Anwalt Michael Dohr, bekannt aus dem Grasser-Prozess, auf.
"Es handelt sich um Veruntreuung in enormem Ausmaß", führte der Staatsanwalt aus. Das Trio soll marode Taxifirmen übernommen und kurz weitergeführt haben. Danach wurden die geleasten Autos – Mercedes, BMW, aber auch Hyundai und Renault – mithilfe von Strohmännern nach Deutschland verkauft.
"Es war geschickt gemacht", so der Staatsanwalt. "Es geht um eine Million Euro Schaden." Elf Taxibetriebe sollen übernommen worden sein, danach wechselten angeblich 70 Leasing-Autos illegal den Besitzer. "Der Gewinn ging an die Angeklagten", so der Staatsanwalt. Banken fielen um ausstehende Kredit- und Leasingraten um."
"Die Beweislage ist erdrückend", so der Anklagevertreter. Das Referat für organisierte Kriminalität führte die Ermittlungen – auch Versicherungs- und Kreditbetrug sowie eine Verfolgungsjagd mit der Polizei werden den Verdächtigen angelastet.
"Ich mache 100.000 Euro pro Monat", soll ein Angeklagter in einem abgehörten Telefonat geprahlt haben. Auf Handys wurden Kaufverträge gefunden. Die Nummerntafeln der Taxis wurden einfach weggeworfen. "Es gibt eine Unmenge an Strohmännern aus dem Ausland. Die Angeklagten – zwei Türken, einer mit österreichischem Pass – bekannten sich "teilschuldig".
Es habe sich nicht um eine kriminelle Vereinigung gehandelt, führte Anwalt Dohr aus. Vielmehr wären seine Mandanten in der Coronakrise mit ihrem Geschäftsmodell in finanzielle Probleme geschlittert. Der Schaden von einer Million Euro sei viel zu hoch angesetzt, in Wirklichkeit weitaus niedriger.
"Während der Covid-Zeit stand alles still, wir hatten aber laufende Kosten", erklärte der Erstangeklagte (32), bekannte sich "teilschuldig". Strohmänner seien nur deshalb eingesetzt worden, weil er Vorstrafen hätte. "In der Taxibranche muss man vertrauenswürdig sein." Der komplexe Sachverhalt mit mehreren Anklagen wird am 20. Februar weiter verhandelt. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.