Tausende Euro Entschädigung

"Geheimnisse verraten" – Firma haut Mann plötzlich raus

Böse Überraschung für einen Beschäftigten: Seine Firma setzte ihn vor die Tür und stellte kühne Behauptungen auf. Der Betroffene schaltete die AK ein.
Oberösterreich Heute
19.12.2025, 21:12
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Der  Linzer (40) war rund zehn Monate lang als Assistent der Geschäftsführung für eine deutsche Firma tätig. Sein vereinbarter Arbeitsplatz vorwiegend für unterstützende und EDV-Aufgaben: ausschließlich im Homeoffice und damit in Österreich.

Eines Tages fiel der Mann aus allen Wolken: Er wurde fristlos entlassen. Die Begründung: Er sei mehrmals unentschuldigt nicht am Arbeitsplatz gewesen und habe Betriebsgeheimnisse verraten.

Das ließ der Betroffene nicht auf sich sitzen und wandte sich an die Experten der Arbeiterkammer. Diese kamen zu dem Schluss, dass der Rauswurf zu Unrecht erfolgt war: Der 40-Jährige hatte seine Pflichten zu keinem Zeitpunkt verletzt.

Viele Überstunden, kein Urlaub

Die AK berechnete die offenen Ansprüche. Während des gesamten Arbeitsverhältnisses waren zahlreiche Überstunden geleistet und kein Urlaub konsumiert worden. Zudem war der Oberösterreicher nach Ansicht der Kammer falsch eingestuft und wurde unter dem kollektivvertraglichen Mindestgehalt bezahlt.

Für die unberechtigte Entlassung stand ihm darüber hinaus eine Kündigungsentschädigung zu. All diese Ansprüche forderte die AK ein. Außerdem wies sie das Unternehmen darauf hin, dass aufgrund des Arbeitsplatzes österreichisches Recht gilt.

Da das Gegenüber uneinsichtig war, ging die Causa vor Gericht – und zwar durch alle Instanzen: Sowohl das Landesgericht Linz als auch das Oberlandesgericht gaben dem Kammer-Mitglied Recht. Zuletzt stellte auch der Oberste Gerichtshof fest, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgt war. Der Ex-Mitarbeiter bekam knapp 17.000 Euro.

"Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, die Rechtsberatung der Arbeiterkammer in Anspruch zu nehmen", betont Präsident Andreas Stangl. Selbst wenn Arbeitgeber vorerst uneinsichtig sind und immer wieder gegen Urteile berufen, bleibe man hartnäckig und verhelfe Geschädigten zu ihrem Recht.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.12.2025, 12:12, 19.12.2025, 21:12
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