Der Fall beschäftigte wiederholt die Behörden: Wenn die Pädagogin nicht Volksschulkinder unterrichtete, lehrte sie Erwachsene auf Social Media das Einmaleins der Lust.
Der OÖ-Bildungsdirektion gefiel das gar nicht, die umstrittene Coachin verlor ihren Job. Die Argumentation des Landes: Vertrauen sei nachhaltig zerstört worden. Die Betroffene wollte das nicht auf sich sitzen lassen und schaltete einen Anwalt ein. Es kam mehrmals zu einem gerichtlichen Nachspiel.
Nun die neue Entwicklung: Die Frau ist mit der Klage gegen ihre Entlassung gescheitert. Das Landesgericht hat die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt, berichtet der ORF. Es hatte im kritisierten Online-Auftritt eine Verletzung der Dienstpflichten gesehen.
"Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich", heißt es in der Urteilsbegründung. Pädagogen hätten eine besondere Vorbildfunktion und müssten auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren.
Die Frau muss jetzt laut Bericht die Prozesskosten von knapp 23.000 Euro tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.